„White Tiger“: Jetzt wird auch gegen seinen Bruder ermittelt – Prozesstermin steht
Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre. Die Taten, die dem heute 21-jährigen Shahriar J. zur Last gelegt werden, sind verstörend und widerlich. Und jetzt wird der Fall noch unfassbarer. Denn wie die MOPO erfuhr, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen den älteren Bruder von „White Tiger“. Derweil steht der Termin für den Prozessbeginn nach MOPO-Informationen fest. Und die Anwältin von Shariar J. ist sich sicher: Mord kann ihrem Mandanten nicht nachgewiesen werden.
Auf eine Anfrage der MOPO, ob es stimmt, dass auch der 26-jährige K. J. ins Visier der Ermittler geraten ist, antwortete Mia Sperling-Karstens, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wörtlich: „Auf Ihre Anfrage hin kann ich mitteilen, dass bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten gegen einen 26-jährigen Beschuldigten geführt wird. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.“
Staatsanwaltschaft bestätigt: Ermittlungen gegen den Bruder von „White Tiger“
Hintergrund: Bei der Durchsuchung von Räumen von Shahriar J. im elterlichen Haus in Marienthal hatte die Polizei etliche Computer und Festplatten sichergestellt und dabei Unmengen an Gewalt- und pornografischen Videos und Fotos sichergestellt. Insgesamt 13 Terabyte Daten. 80.000 Bilder und 127 Stunden Videos. Darauf sind unter anderem die Vergewaltigung von Klein- und Kleinstkindern und auch das Quälen und Töten von Tieren zu sehen. Der jüngere Bruder war am 17. Juni 2025 verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Bisher war unklar, wann der Prozess gegen den 21-jährigen Shahriar J. startet. Wie die MOPO nun erfuhr, soll es am 9. Januar losgehen. Das Verfahren wird nach Jugendstrafrecht geführt, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der meisten der ihm zur Last gelegten Taten selbst noch minderjährig war. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Zunächst sind 60 Verhandlungstage angesetzt.
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Shahriar J., der vor seiner Verhaftung an einer Hamburger Privatuni Medizin studierte, soll unter dem Pseudonym „White Tiger“ Teil der extremistischen, international vernetzten Online-Community „764“ gewesen sein und im Netz furchtbarste Verbrechen begangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insgesamt 204 Straftaten vor, darunter einen Mord und fünf versuchte Morde. Weitere Anklagepunkte lauten auf schwere und gefährliche Körperverletzung, Nötigung zur Selbstverletzung sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.
Verteidigerin Christiane C. Yüksel: kein Mord,kein Mordversuch
Dr. Christiane C. Yüksel, die Anwältin von Shahriar J., sagte der MOPO auf Anfrage, sie gehe davon aus, dass ihrem Mandanten Mord bzw. Mordversuch nicht nachgewiesen werden könne. Yüksel wirft der Staatsanwaltschaft vor, ihr die Arbeit erschwert zu haben. „Sie hat mir die Akten, bei denen ich einen Anspruch auf Mitnahme in die Kanzlei habe, nur auf Druck und verzögert herausgegeben.“
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Die Menge der Akten in diesem Fall sei unfassbar groß. In ähnlich gewaltigen Verfahren sei es üblich, dass die Staatsanwaltschaft der Verteidigung die Akten digitalisiert aushändigt, dies sei nicht geschehen. Erst das Gericht habe dafür gesorgt, dass die Aktenberge gescannt wurden.
Mit bis zu zehn Jahren Haft hat Shahriar J. zu rechnen, falls er schuldig gesprochen wird. Den Vorsitz im Strafverfahren wird Richter Stefan Philipp haben, der für harte Urteile bekannt ist. In der 200-seitigen Anklageschrift heißt es, der Beschuldigte habe körperliche Lust dabei empfunden, wenn er anderen Leid antat. Der Beschuldigte soll gegenüber einer Geschädigten gesagt haben, es befriedige ihn sexuell, wenn er einem hübschen Mädchen beim Todeskampf zusehe. Er liebe es, zu beobachten, wie ein Mädchen vergeblich versuche, der tödlichen Situation zu entkommen.
Polizeipräsident: „Abgründe, nur schwer auszuhalten“
In anderen Chats soll er gesagt haben, er finde es „heiß“, wenn Mädchen ihren „letzten Tanz“ machten – damit soll er das Anspannen der Muskeln beim Erhängen gemeint haben. Einer Geschädigten soll er, hörbar erregt, seine Vorstellung mitgeteilt haben, wie er ihren Kopf von hinten greift, ihr das Messer an den Hals hält, sie an den Haaren zieht und sich vorstellt, wie er ihr den Kopf abhackt.
„Das sind Abgründe, die nur schwer auszuhalten sind“, hatte Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel gesagt, als er Mitte Juni die Öffentlichkeit erstmals über die mutmaßlichen Verbrechen des 20-jährigen Hamburgers Shahriar J. informierte. Er hat damals kein bisschen übertrieben.