Wer selbst zahlt, kommt schneller dran: Abkassieren mit den Hautarzt-Terminen
Ein Fleck auf dem Rücken. Vielleicht nichts Dramatisches – aber er verändert sich. Langsam, nicht sehr auffällig, aber doch so, dass sich ein Hautarzt das mal ansehen sollte. Also beginnt die Suche nach einem Termin. Nicht irgendwo, sondern bei einem Dermatologen in Hamburg. Nicht irgendwann, sondern in absehbarer Zeit. Und nicht als Privatpatient, sondern mit gesetzlicher Krankenversicherung. Doch was folgt, ist kein ärztliches Hilfsangebot. Sondern die ernüchternde Erkenntnis, dass einige Hautarztpraxen offenbar ganz eigene Prioritäten setzen.
Dass gesetzlich Versicherte länger auf Facharzttermine warten müssen als Privatpatienten, überrascht kaum noch jemanden. Doch wenn man als Kassenpatient in Hamburg einen Hautarzt braucht, tun sich noch einmal ganz besondere Themen auf. Die MOPO stieß auf unerwartete Hürden, fragwürdige Angebote und ein Gesundheitssystem, das nicht für alle gleich funktioniert.
Wer unkompliziert einen Termin beim Hautarzt buchen will, landet schnell bei der Plattform „Doctolib“. Dort scheint das Angebot zunächst riesig. Viele Hamburger Praxen sind gelistet, die angeblich auch gesetzlich Versicherte behandeln. Doch der Eindruck täuscht: In der Realität lassen sich fast nur Termine für sogenannte IGeL-Leistungen buchen – also Behandlungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen. Reguläre Sprechstunden für gesetzlich versicherte Erstpatienten? Kaum zu bekommen. Und wenn, dann meist erst in mehreren Monaten.
Und nun? Nächster Versuch: anrufen. Schließlich lässt sich in einem persönlichen Gespräch oft mehr erreichen. Doch bei den 15 kontaktierten Hamburger Hautarztpraxen nahm nur etwa die Hälfte überhaupt ab. Stattdessen landete der MOPO-Reporter häufig in einer schier endlosen Warteschleife, wurde von einer unpersönlichen KI abgespeist – oder hörte die automatische Ansage: „Die Nummer ist für Privatpatienten.“
Auch das erste Gespräch mit einem Menschen brachte keine Erleichterung. Bei einer Praxis im Hamburger Westen hieß es Anfang August: „Sie können kommen – frühestens im Dezember.“ Im Dezember? Wer da Sorgen wegen eines sich verändernden Leberflecks hat, braucht starke Nerven.
„Das kostet dann aber zwischen 240 und 200 Euro!“
Ob man einen Termin auch privat bezahlen könne? „Ja, das kostet dann aber zwischen 140 und 200 Euro“, lautete die Antwort – wohlgemerkt für einen Termin, bei dem der Fleck lediglich angeschaut werden sollte.
„Kassenpatienten sollten nicht für Leistungen zahlen müssen, für die sie eigentlich versichert sind“, erklärt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Und umgekehrt gilt das ebenso: Arztpraxen mit Kassensitz dürfen gesetzlich Versicherten keine Leistungen in Rechnung stellen, die bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt werden.“
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Sowohl ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts aus dem Jahr 2024 als auch die Hamburger Ärztekammer bestätigen diese Einschätzung: „Kassenleistungen dürfen in der Regel nicht als IGeL angeboten werden. Wenn ein:e Ärzt:in entgegen gesetzlicher Vorgaben eine Vergütung fordert (…), kann das berufsrechtlich relevant sein“, sagt Stella Bandemer von der Ärztekammer Hamburg.
Selbstzahler-Termine für Kassenpatienten? Kein Einzelfall!
Der MOPO-Selbstversuch zeigt: Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Neben besagter Praxis bieten auch Mitbewerber in Harburg sowie in Altona-Altstadt auf Nachfrage schnellere Termine gegen Selbstzahlung an. Auf MOPO-Nachhaken äußerte sich keine der drei Praxen zu den Vorwürfen.
„Es ist eine Katastrophe“, sagt Anke Puzicha über den aktuellen Kampf um Arzttermine. „Wir erhalten regelmäßig Beschwerden dazu. Viele Praxen widmen den gesetzlich versicherten Patienten vermutlich nicht einmal die vorgeschriebenen 25 Mindeststunden pro Woche.“ Die Verantwortung sieht sie dabei nicht allein bei den Ärzten: „Wenn Arztpraxen gezielt Fortbildungen nicht absolvieren, nur um bestimmte Leistungen weiter privat abrechnen zu können, dann ist auch der Gesetzgeber gefragt.“
Doch nicht alle Hamburger Hautarztpraxen verhalten sich so. Einige lehnten es ausdrücklich ab, gesetzlich Versicherten gegen Bezahlung einen früheren Termin zu geben. Häufig wurde betont, man nehme grundsätzlich keine neuen Patienten mehr auf – unabhängig von ihrer Versicherung oder Zahlungsbereitschaft.
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Und: In drei Fällen wurde tatsächlich ein zeitnaher Termin angeboten. Deshalb gilt: Lassen Sie sich bei der Suche nach einem Facharzttermin nicht entmutigen. Bleiben Sie im Zweifel hartnäckig!