Wer hat Vorfahrt, wenn der Radweg aufhört?
„Warum hört der Fahrradweg einfach hier auf?“ Eine Frage, die sich nicht nur TV-Moderator Jan Böhmermann stellt. An vielen Stellen in Hamburg reicht der Platz nicht, um einen Radweg weiterzuführen, oder der Straßenraum wurde noch nicht neu aufgeteilt.
So auch in der Simon-von-Utrecht-Straße (St. Pauli), die parallel zur Reeperbahn verläuft. Der Radweg endet und führt im Kreuzungsbereich der Detlev-Bremer-Straße plötzlich mittels Radverkehrsfurt auf die Fahrbahn, wo der Autoverkehr mit hoher Geschwindigkeit durchrauscht. Eine sehr unklare Verkehrsführung, wie ein MOPO-Leser findet. Gefährlich wird es auch dadurch, dass der Radverkehr und der Fahrbahnverkehr gleichzeitig Grün erhalten. Wer von anderen Straßenteilen wie einem Radweg auf die Fahrbahn einfahren möchte, darf dabei andere nicht gefährden (§ 10 StVO). Wer auf der Fahrbahn fährt, hat also grundsätzlich Vorrang.
Im Kreuzungsbereich hat der Radverkehr gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang (§ 9 StVO). Hört ein Radweg auf und wird mittels Markierungen auf die Fahrbahn geleitet, kommt es auf die Art der Markierungen und Radverkehrsführung an. Handelt es sich hierbei um einen Schutzstreifen mit schmalen, gestrichelten Leitlinien, so hat der Radverkehr Vorrang gegenüber dem übrigen Fahrbahnverkehr. Durch Leitlinien auf der Fahrbahn markierte Schutzstreifen dürfen nur ausnahmsweise und ohne den Radverkehr zu gefährden überfahren werden.
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