Was droht mir, wenn ich ohne Winterreifen unterwegs bin?
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte müssen wintertaugliche Reifen montiert sein. Wer trotz solcher Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Rechtliche Konsequenzen
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern, steigt das Bußgeld auf 80 Euro oder sogar auf bis zu 120 Euro. Der Fahrzeughalter muss auch mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen, falls eine andere Person mit seinem Fahrzeug ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen erwischt wird.
Sicherheitsrisiken
Das Fahren ohne Winterreifen bei entsprechenden Witterungsbedingungen erhöht das Unfallrisiko erheblich. Sommerreifen können bei tiefen Temperaturen (unter sieben Grad Celsius) verhärten und weniger Grip aufbauen – auch auf trockener Straße. Winterreifen haben eine weichere Gummimischung, die speziell für Kälte entwickelt wurde und mehr Haftung bietet. Der Bremsweg verlängert sich bei Sommerreifen auf winterlichen Straßen deutlich.
Versicherungsprobleme
Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen, da dies als grob fahrlässige Handlung gewertet werden kann. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt zwar stets den Schaden Dritter, kann jedoch den Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5000 Euro in Regress nehmen.
Wann sind Winterreifen nötig?
Als Faustregel gilt „von O bis O“ (Oktober bis Ostern), wobei es rechtlich keine zeitliche Begrenzung gibt, sondern nur die situative Pflicht bei entsprechenden Witterungsbedingungen. Sobald die Temperaturen nachts unter sieben Grad Celsius fallen, ist der Wechsel auf Winterreifen sinnvoll.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung (für „Matsch und Schnee“) aufweisen, dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr genutzt werden.
Zu beachten bei Fahrten ins Ausland
Im Ausland gelten andere Regeln bezüglich der Winterreifenpflicht. In Österreich gilt für Pkw eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April, aber nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch drohen Bußgelder, wenn der Verkehr durch ungeeignete Bereifung behindert wird. In einigen Ländern wie Schweden und Kroatien gelten festgelegte Zeiträume für die Winterreifenpflicht.
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Vor Reisen ins Ausland sollten Sie sich unbedingt über die dort geltenden Bestimmungen informieren. Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, ist es daher ratsam, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen und auf deren Qualität und ausreichendes Profil zu achten. (vd)
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