Nebenkostenabrechnung: Das müssen Hamburgs Mieter jetzt wissen
Was passiert, wenn nach Neujahr im Briefkasten plötzlich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 liegt? Laut dem Mieterverein gibt es eine ganz klare Frist – mit nur wenigen Ausnahmen.
Geht die Betriebskostenabrechnung für 2024 erst nach dem 31. Dezember 2025 zu, dürfen Vermieter daraus keine Nachforderungen mehr stellen. Das teilte der Mieterverein zu Hamburg am Dienstag mit.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Nebenkostenabrechnung zugestellt werden
Entscheidend ist demnach nicht das Versanddatum, sondern der tatsächliche Zugang der Abrechnung – spätestens bis 18 Uhr am letzten Werktag des Jahres. Das habe das Landgericht Hamburg in einem Urteil klargestellt.
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„Vermieter:innen haben ein volles Jahr Zeit für eine korrekte Abrechnung. Wird diese Frist überschritten, entfällt der Anspruch auf Nachzahlung automatisch“, sagt Rolf Bosse, Chef vom Mieterverein zu Hamburg. Ein mögliches Guthaben bleibt für Mieter:innen dagegen auch bei verspäteter Zustellung bestehen und muss ausgezahlt werden.
Diese Ausnahmen gelten für verspätete Abrechnungen
Nachträgliche Korrekturen sind nur in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei verspäteten Grundsteuerbescheiden. Führt eine Korrektur erstmals oder zu höheren Nachforderungen, ist sie nur wirksam, wenn die Verzögerung nicht vom Vermieter zu verantworten ist. Zudem gilt eine Drei-Monats-Frist nach Kenntnis der relevanten Daten.
Der Mieterverein rät, jede Abrechnung genau zu prüfen. Erste Hinweise auf mögliche Unstimmigkeiten biete der kostenlose Online-Check auf der Website des Vereins. Mitglieder haben außerdem die Möglichkeit, ihre Betriebskostenabrechnung auf der Website hochzuladen. Sie werden anschließend persönlich kontaktiert. (mp)
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