• Eberhart K. (68, Name geändert) im Amtsgericht Blankenese
  • Foto: Lamprecht

Vater im Streit mit Schule: „Deutscher Dinosaurier“ belauschte Gespräch seiner Tochter

Blankenese –

Er hatte über die Kopfhörer seiner 13-jährigen Tochter ein Gespräch des Mädchens mit seiner Lehrerin heimlich mitgehört, jetzt musste Eberhart K. (68, Name geändert) sich vor dem Amtsgericht Blankenese verantworten. Im Prozess offenbarte sich ein tief zerrüttetes Verhältnis des Vaters – der sich selbst als „deutscher Dinosaurier“  bezeichnet – zur Schule des Mädchens.

Das belauschte Gespräch fand im August 2020 statt. Die Lehrerin hatte die Klasse neu übernommen und wollte mit dem Mädchen sprechen. Dass er nicht dabei sein sollte, empörte Eberhart K.: „Wir sollen nicht wissen dürfen, was man mit unserer 13 Jahre alten Tochter spricht?“

Streit mit der Schule: Vater belauschte Lehrerin seiner Tochter

Er wies das Mädchen an, seine Bluetooth-Kopfhörer angeschaltet zu lassen, um über ihr Handy heimlich mitzuhören. Unter anderem sprach die Lehrerin mit dem Mädchen darüber, dass der Vater mutmaßlich die Aufgaben für sie schreibe und sie deshalb keine Noten vergeben könne.

Der väterliche Lauschangriff flog auf, als Eberhart K. an die Schule schrieb und triumphierend mitteilte, er habe das Gespräch mitgehört und sogar aufgezeichnet. Dass das eine strafbare „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ sei, sieht der Ex-Soldat nicht ein: „Als Soldat musste ich auch mit Feedback klar kommen, aber die Lehrer wollen keine Kontrolle.“

Amtsgericht Blankenese

Das Amtsgericht Blankenese

Foto:

Lamprecht

Amtsgericht Blankenese: Vater angeklagt

Zu dem Zeitpunkt lag Eberhart K. bereits seit Monaten im Clinch mit dem Gymnasium. Neben mangelnder Betreuung während des Online-Unterrichts erhob der Vater massive Vorwürfe gegen die Schule: Die Lehrkräfte würden ihre Aufsichtspflicht verletzen, Schülerinnen und Schüler würden kiffen und Alkohol trinken, Jungen würden Mädchen sexuell missbrauchen.

All das hatte Eberhart K. an die Schulbehörde geschrieben:„Meine Tochter kam weinend nach Hause, weil Papa die Lehrer angezeigt hatte“, sagt der Angeklagte, ohne einen Anflug von Selbstkritik.

Blankenese: Prozess gegen Vater

Sich selbst bezeichnet er im Gericht als „deutscher Dinosaurier“, erklärt: „Es gibt auf dem Schulhof körperübergriffige Tätigkeiten durch Kinder mit Migrationshintergrund. Die tanzen Mädchen an.“ Außerdem würden die Kinder „Bongotrommeln“ lernen, statt Geige, „zum Verständnis anderer Kulturen“, wie das frühere Bundeswehrmitglied mit unverhohlenem Widerwillen aussagt.

Schule, Lehrkräfte und Schulbehörde, alles eine „Zusammenrottung“, so die Wahrnehmung des Vaters. Dazu gehöre auch dieser Prozess: „Die Schule hat das Gericht instrumentalisiert, um mich klein zu kriegen.“

Gespräch abgehört: Urteil gegen Vater

Mehrfach versucht die Amtsrichterin dem Angeklagten zu erklären, dass man in einem Rechtsstaat Gespräche nicht heimlich mithören darf, auch nicht als Vater: „Natürlich darf eine Lehrerin mit Ihrer 13-jährigen Tochter sprechen, auch, wenn Sie nicht dabei sind.“ Vergeblich. Eberhart K. beharrt darauf, dass er als Vater das Recht habe, mitzuhören, wenn mit seiner Tochter über schulische Angelegenheiten gesprochen wird.

Erst als die Staatsanwältin durchblicken lässt, dass sie bei einer Verurteilung eine deutlich höhere Geldstrafe beantragen wird („vielleicht ist ihre Tochter auch deshalb so abgerutscht, weil ihr Vater sich permanent über alles aufregt?”), nimmt Eberhart K. seinen Widerspruch zurück. Der Strafbefehl über 1750 Euro (25 Tagessätze à 70 Euro) ist damit rechtskräftig.

Lehrerin abgehört: Vater zeigt keine Reue

Eberhart K. bleibt uneinsichtig bis zum Schluss: „Ich ziehe meinen Einspruch zurück und bereue an dieser Stelle ausdrücklich, diesem Staat 40 Jahre lang gedient zu haben.“ Seine Tochter hat die Schule inzwischen gewechselt.

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