x
x
x
  • Das Landgericht Hamburg hat einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine mögliche Revision steht noch aus. 

Urteil im Stutthof-Prozess: Verhindert das Alter des Ex-KZ-Wachmanns eine Revision?

Das Landgericht Hamburg hat einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine mögliche Revision steht noch aus. 

Einen Tag nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Verteidigung noch nicht über eine mögliche Revision entschieden. Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte am Freitag eine Entscheidung für Anfang nächster Woche an.

Stutthof-Prozess: Revision oder rechtskräftiges Urteil?

Die Frist für einen Antrag auf Revision beträgt sieben Tage. Sollten beide Seiten und auch die dazu berechtigten Nebenkläger auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, erklärte am Freitag, es müsse überlegt werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, dass der Angeklagte vor dem Hintergrund seiner gesundheitlichen Situation noch in Haft komme, selbst wenn eine Revision mit dem Ziel einer härteren Strafe Erfolg haben sollte.

Video: Urteil im Stutthof-Prozess gegen Ex-SS-Wachmann

Denn bei einer Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof müsste es einen neuen Prozess vor einer anderen Strafkammer am Landgericht Hamburg geben. Möglicherweise sei es wichtiger, dass das jetzige Urteil rechtskräftig werde. „Das werden wir gründlich überlegen“, sagte Frombach.

Stutthof-Prozess: Verteidigung hatte Freispruch gefordert

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.(dpa/aba)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp