Urteil im Stones-Prozess: Die Erosion der Anklage

Die Rolling Stones 2017 auf der Bühne im Hamburger Stadtpark.
Die Rolling Stones 2017 auf der Bühne im Hamburger Stadtpark.

Im Verfahren um die Vergabe von Rolling-Stones-Freikarten schoss die Staatsanwaltschaft übers Ziel hinaus, meint MOPO-Kolumnist Marco Carini. Doch sie ermittelt unverdrossen weiter.

Das Urteil im zentralen Gerichtsverfahren um den sogenannten „Rolling-Stones-Komplex“ vor dem Hamburger Landgericht fällt milde aus. Der Hauptangeklagte Harald Rösler, Ex-Bezirksamtschef des Bezirks Nord, muss wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung eine Geldstrafe von 21.600 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von elf Monaten gefordert.

Hamburg: Urteil im Rolling-Stones-Prozess

Röslers ebenfalls angeklagter Stellvertreter im Bezirksamt, Tom O. kommt ebenfalls mit einer Geldstrafe – hier sind es 12.100 Euro – davon. Die beiden Angeklagten des Konzertveranstalters FKP Scorpio wurden freigesprochen.

Marco Carini
MOPO-Kolumnist Marco Carini.

Alle Parteien können Rechtsmittel gegen den Richterspruch einlegen, mit dem gestern die juristische Aufarbeitung um die Vergabe der vielen Frei- und Vorzugskarten vorläufig endete, die das Bezirksamt von Scorpio für ein Konzert der Rolling Stones auf der Stadtparkwiese im Jahr 2017 erhalten hatte.

Zwei Fragen hatte das Gericht zu klären: Durfte Rösler die Tickets an seine Mitarbeiter:innen und die „Freunde des Bezirksamts“ so freihändig verteilen, wie er das tat? Und wurde die vom Veranstalter zu zahlende Nutzungsgebühr für die Stadtparkwiese als Gegenleistung für das Ticketpaket vom Bezirksamt zu niedrig berechnet? Die Antwort des Gerichts lautet beide Male: Nein!

Harald Rösler, früherer Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord
Harald Rösler, früherer Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Verfahren im Gewand eines Scheinriesen. Aus der Entfernung betrachtet, großes Politkino: Der größte Hamburger Korruptionsprozess seit Jahren, mehr als 50 Ermittlungsverfahren wegen Bestechung, Untreue und diversen weiteren Delikten.

Rolling-Stones-Affäre: Ermittlungen schrumpfen

Ein ehemaliger Bezirksamtschef, seine designierte Nachfolgerin und eine Ex-Staatssekretärin – alles SPD-Mitglieder – auf der Anklagebank, daneben Ermittlungen gegen zwei weitere Staatssekretäre und die Bosse der wichtigsten staatlichen Unternehmen.

Doch je näher man dem Ermittlungskomplex rückt, umso mehr schrumpft dieser in sich zusammen. Diverse Verfahrenseinstellungen und Freisprüche am Ende, der Bestechungsvorwurf und auch der der Untreue komplett vom Tisch, und nur einige wenige, wenn auch durchaus knackige Verurteilungen.

Während die Gerichte mit diesen Urteilen klar machten, dass für Behördenbedienstete extrem strenge Regeln bei der Annahme von Präsenten gelten, erwiesen sich andere Ermittlungsstränge als Schlag ins Wasser.

Die Ermittlungen gegen 15 Bezirksabgeordnete, die Frei- oder Kaufkarten aus dem Kontingent Rössler angenommen hatten, wurden sang- und klanglos eingestellt, nachdem einige Verdächtige, etwa SPD-Fraktionschef Thomas Domres, öffentlich beschädigt worden waren.

Dasselbe gilt für die Vorwürfe gegen sieben Personen aus der Chefetage Öffentlicher Unternehmen, vom Hamburg Airport bis hin zur SAGA., die bei den Tickets zugegriffen hatten. Auch gegen sie wurden die Ermittlungen eingestellt, nachdem ihre Namen in die Schlagzeilen geraten waren.

Rolling-Stones-Verfahren: Gericht kritisiert Staatsanwaltschaft

Auch bei den beiden Mitarbeitern des Konzertveranstalters FKP Scorpio, darunter Firmenchef Folkert Koopmanns, fuhr die Anklagebehörde erst schweres Geschütz auf, indem sie ihnen Bestechung vorwarf, um schließlich selbst Freispruch zu fordern, da sie für ihren Vorwurf keinerlei Beweise in der Hand hielt.

So äußerten die Anwälte der vier Angeklagten des Hauptverfahrens schwere Kritik gegen die Staatsanwaltschaft, die etwa Rösler zunächst zu Unrecht Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen hatte. Sie hätte, so ein Verteidiger, mit ihren Vorwürfen gegen Rösler und seine drei Mitangeklagten „den Eindruck erweckt, diese seien Schwerverbrecher.“

Und auch Richter Sönke Pesch wurde in seiner Urteilsbegründung deutlich: „Die Staatsanwaltschaft ist an wesentlichen Stellen übers Ziel hinausgeschossen und hätte an anderen Punkten genauer ermitteln können.“

Rolling-Stones-Affäre: Weitere Ermittlungen gegen Rösler

Auch wenn Harald Rösler erst einmal durchatmen kann: Mit der Geldstrafe ist der ehemalige Bezirkschef nicht aus dem Schneider. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter mit Hochdruck gegen Rösler. Sichergestellte Computer-Dateien belegen genau das, was auch die Angeklagten immer behauptet hatten: Die Vergabe von Freikarten an die Genehmigungsbehörde war immer schon gängige Praxis, auch etwa bei Konzerten in der Alsterdorfer Sporthalle.

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Diese Freikartendeals lösten eine weitere Ermittlungslawine aus. Die Staatsanwaltschaft leitete 63 Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme gegen 65 Personen ein, von denen bislang sieben eingestellt wurden. Damit ist dieser Ermittlungskomplex sogar noch größer als der Stones-Komplex. „Wann und mit welchem Ergebnis die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, kann derzeit nicht prognostiziert werden.“, erklärt Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering gegenüber der MOPO. Die rollenden Steine, sie rollen weiter.