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  • Zurzeit werden sehr viele Flüge annulliert oder verschoben. (Symbolbild)
  • Foto: Bodo Marks/picture alliance/dpa

Urlauber verärgert: Umbuchungen, Absagen: Warum es Probleme bei den Airlines gibt

„We have been forced to cancel your flight caused by the pandemic of Covid-19″ –  „Wir sind gezwungen, Ihren Flug aufgrund der Covid-19-Pandemie zu annullieren“. Solche oder ähnliche E-Mails trudeln gerade häufiger bei vielen, die einen Flug in den Urlaub gebucht hatten, in den E-Mail-Posteingängen ein.

Es sind Sommerferien in Hamburg und seit einigen Wochen läuft der Flugverkehr am Hamburger Airport nach dem coronabedingten Stillstand wieder an. Trotzdem sind viele Urlauber verärgert, denn der bereits gebuchte Flug wird oft ein paar Wochen vor Abflug per SMS und/oder E-Mail abgesagt oder verschoben.

Flughafen Hamburg: Airlines streichen Flüge

Der Hamburger Luftfahrtexperte Cord Schellenberg kann dieses Phänomen erklären. „Fluggesellschaften kennen die Nachfrage der Passagiere derzeit erst sehr kurzfristig“, erzählt er im Gespräch mit der MOPO. „Es gibt keine Referenzpunkte  aus den letzten zehn Jahren, wo ein Computer hätte vorhersagen können, wie viele Menschen wo in einer Pandemie-Zeit gerne hinfliegen wollen.“ 

Julian Voss vom Flugrechte-Portal „Ersatz-Pilot“ mit Sitz in Pinneberg teilt diese Vermutung der nicht ausgebuchten Flieger. „Viele Urlauber denken darüber nach, ob sie schon wieder eine Flugreise antreten oder coronabedingt lieber vorerst darauf verzichten. Am Ende ist es für die Airline dann nicht mehr wirtschaftlich, den Flieger mit nur wenigen gebuchten Plätzen starten zu lassen.“

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Damit Flugzeuge möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden könnten, würden Flüge zum Beispiel auch zusammengelegt werden, fährt Schellenberg fort. „in diesen Fällen kommt es meistens nur zu Zeitänderungen.“ 

Flughafen Hamburg: Airlines können wegen Corona nicht planen

Anders sehe es natürlich für diejenigen aus, bei denen der Flug annulliert wurde. „Das geschieht meistens zwei Wochen vorher, weil die Fluggesellschaften in diesem Fall nur den Ticketpreis erstatten müssen“, so Schellenberg. „Wird der Flug weniger als zwei Wochen vor Antritt gestrichen, muss die Airline den Passagier umbuchen und die weiteren Kosten tragen.“

Auch Geschäftsreisende, die sonst noch die etwas leereren Flüge auffüllten, fielen derzeit weg, erklärt der Luftfahrtexperte. Besonders betroffen seien die großen Fluggesellschaften, aber auch Billigfluglinien würden erst testen, ob ein Zielort einmal, dreimal oder siebenmal die Woche angeflogen werden sollte.

Flughafen Hamburg: Das sagt „Eurowings“

Die Fluglinie „Eurowings“ bestätigt auf MOPO-Anfrage das Problem der Flugstreichungen. Die Tochtergesellschaft der „Lufthansa“ ist derzeit nach eigenen Angaben mit etwa 20 bis 25 Flugzeugen in Europa unterwegs. Sonst seien es um die 100 gewesen.

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„Es ist derzeit extrem schwer vorherzusehen, wie viele Passagiere von welchen Flughäfen, zu welchem Ziel und Datum, ihren gebuchten Flug tatsächlich antreten werden“, so die Airline. „Falls unser im Voraus geplantes Angebot also höher ist als die eigentliche Nachfrage durch unsere Kunden, müssen wir einige Flüge wieder streichen.“

Flughafen Hamburg: Eurowings will wirtschaftlich und ökologisch handeln

„Eurowings“ erklärt, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage alle Airlines dazu verpflichte, nicht mit fast leeren Flugzeugen zu starten. „Eurowings“ muss wirtschaftlich handeln“, heißt es weiter, „zudem tragen wir eine ökologische Verantwortung.“ Sollte der Flug aufgrund von corona-bedingten Streichungen annulliert werden, hätten die Kunden die Wahl einer Umbuchung, eines Gutscheins oder der Erstattung des Ticketpreises. 

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Laut Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg ist das aber nicht immer so einfach. „Zur Zeit gibt es sehr viele Anfragen bezüglich der zögerlichen Erstattung von annullierten Flügen, die weit in der Vergangenheit liegen.“ Oftmals würde auch der Eindruck vermittelt, dass es nur die Möglichkeit eines Gutscheins gebe.

Verbraucherschutz Hamburg: Expertin warnt vor Insolvenzrisiko

Die Reiserechtsexpertin warnt davor, dass diese Art der Erstattung nicht insolvenzgesichert sei, genauso wie eine verzögerte Auszahlung. „Geht die Airline pleite, bevor der Gutschein eingelöst wurde oder die Auszahlung erfolgt ist, verfallen die Ansprüche darauf automatisch.“

Luftfahrtexperte Cord Schellenberg fordert eine bessere Kommunikation von Seiten der Airlines mit den Kunden sowie eine leichtere Erreichbarkeit im Call Center. Denn oft hingen Kunden ewig in Warteschleifen oder erhielten keine Antwort auf schriftliche Erstattungsaufforderungen. „Die Passagiere müssen ihre berechtigten Fragen stellen dürfen“, fährt er fort. 

Für einen Flug in den Urlaub heißt es also momentan: Geduld haben, flexibel sein und seinen Posteingang im Auge behalten.

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