Umbau-Zoff um wichtige Straße im Hamburger Osten: Richter verkünden Beschluss

So soll die Rodigallee künftig aussehen: Zwei Fahrspuren für alle, eine Fahrspuren für Busse und Fahrgemeinschaften und breite Radwege.
So soll die Rodigallee künftig aussehen: Zwei Fahrspuren für alle, eine Fahrspuren für Busse und Fahrgemeinschaften und breite Radwege.

Seit mehr als drei Jahren wird erbittert um die Rodigallee im Hamburger Osten gestritten. Die vielbefahrene, bislang vierspurige Verbindungsstraße soll ihr Gesicht grundlegend verändern. Das gefällt allerdings nicht allen: Nachdem eine Bürgerinitiative im vergangenen Jahr einen Eilantrag beim Gericht gegen den Umbau eingereicht hatte, haben die Richter jetzt eine Entscheidung gefällt.

Seit August 2025 wird an der Rodigallee, die durch Jenfeld und Marienthal führt, gewerkelt: Künftig soll es statt vier nur noch zwei normale Fahrspuren geben. Eine dritte Fahrspur, eine sogenannte „Car Pool Lane“, ist stadteinwärts auf insgesamt 3,5 Kilometern zwischen Jüthornstraße und Öjendorfer Damm geplant. Das bedeutet: Hier dürfen nur Busse, Taxis, E-Fahrzeuge und solche Autos fahren, in denen mindestens drei Personen sitzen.

Jenfeld: Rodigallee soll künftig komplett umgebaut werden

Die Bürgerinitiative „Rettet die Rodigallee“ befürchtet durch die Pläne allerdings ein Verkehrschaos – und zwar nicht nur dort, sondern auch auf den angrenzenden Wohnstraßen. Zudem sei die Bevölkerung im Vorhinein überhaupt nicht ausreichend über die Pläne informiert worden, argumentierte sie. Im August 2025 zog die Initiative deshalb vor Gericht, um einen Stopp der damals gerade begonnenen Bauarbeiten zu erreichen.

Die Initiative „Rettet die Rodigallee“ will den Umbau der viel frequentierten Straße aufhalten. (Archivbild)
Die Initiative „Rettet die Rodigallee“ will den Umbau der viel frequentierten Straße aufhalten. (Archivbild)

Doch das hat das Verwaltungsgericht jetzt abgelehnt, wie ein Sprecher der MOPO sagte. Damit ein solcher Baustopp verhängt würde, müsste es die ernsthafte Befürchtung geben, dass die Stadt „rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des betroffenen Bürgers“ eingreife. Das hat das Gericht in diesem Fall nicht gesehen – genauso wenig wie eine Missachtung der privaten Interessen.

Gegen diese Entscheidung kann die Initiative Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – was sie auch vorhat. Besonders stören sich die Gegner daran, dass die Verkehrsbehörde für die Rodigallee ein sogenanntes „nichtförmliches“ Verfahren angewendet hat. Das bezeichnet eine interne Straßenplanung der Hamburger Verwaltung ohne großes formelles Verfahren, die laut der Justiz aber trotzdem eine „angemessene Abwägung der Anwohner- und Nutzerinteressen“ erfordert.

Initiative will Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss einlegen

Genau das sei laut der Initiative eben nicht geschehen. Christian Paulsen von der Initiative spricht von einem „gefährlichen Ungleichgewicht im Rechtsschutz“. Die Rodigallee sei nicht nur eine zentrale Verkehrsachse, sondern auch Standort zahlreicher mittelständischer Betriebe, eines der größten ärztlichen Versorgungszentren der Stadt sowie des größten Krankenhauses in Wandsbek.

„Es geht längst nicht mehr um die Rodigallee. Es geht um die Frage, ob die von Verkehrssenator Anjes Tjarks verantwortete Verkehrspolitik künftig ohne echte Kontrolle über die Lebensrealität ganzer Stadtteile entscheiden kann. Diese Straße gehört nicht der Verwaltung, sie gehört den Menschen, die hier leben, arbeiten und versorgt werden müssen“, sagt Paulsen.

Währenddessen laufen die im August gestarteten Bauarbeiten zwischen Jüthornstraße und Holstenhofweg wie geplant weiter. Sie sollen voraussichtlich noch bis Ende Dezember 2027 andauern. Alle Informationen für Autofahrer gibt es auf der Website des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer.