Ulmen beantragt Unterlassung bei Hamburger Gericht – es geht um drei Aspekte
Der Ex-Mann von Schauspielerin Collien Fernandes (44), der Schauspieler Christian Ulmen (50), geht mithilfe seiner Anwälte juristisch gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ vor. Das Magazin hatte Ende März über die Anschuldigungen von Fernandes gegenüber Ulmen berichtet.
Christian Ulmen lässt sich vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg von der prominenten Kanzlei Schertz Bergmann vertreten. Die Anwälte haben am 31. März einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Spiegel-Verlag eingereicht. Dies teilte die Gerichtspressestelle am Mittwoch mit.
In dem Verfahren geht es um den Artikel in der Printausgabe des Magazins vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ und den online veröffentlichten Artikel vom 21. März 2026 mit der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.
Christian Ulmen: Es geht um Deepfake-Videos und Gewalt
Insbesondere geht es um drei Aspekte: Der „Spiegel” solle es unterlassen, durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.
Zudem solle er es unterlassen, durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Eindruck zu vermitteln, Ulmen habe gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht.
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In Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 soll das Magazin es unterlassen, bestimmte Äußerungen (insbesondere „Wer […] fehlt, ist Ulmen“) zu behaupten, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich Fernandes geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war.
Dem Verlag wurde der Antrag am 1. April mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt. Daher ist keine kurzfristige Entscheidung der Pressekammer zu erwarten. (mp)
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