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Übler Gestank in Altona: Bezirk ist alarmiert: Gesundheitsgefahr durch Asphaltwerk?

Altona/Eimsbüttel/Stellingen –

Über 200 Beschwerden sind zwischen 2016 und 2019 bei der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie eingegangen: Grund ist ein übler Gestank, der sich immer wieder im Gebiet um den Rondenbarg ausbreitet. Die Schwefel- und Asphaltgerüche rufen bei manchen offenbar starke Nebenwirkungen hervor. Als Ursache vermutet man das Asphaltwerk der Aspa GmbH.

Anwohner klagen über Husten, Atemprobleme, Übelkeit und gereizte Augen. 2017 soll eine Mitarbeiterin der Bahn sogar ohnmächtig geworden sein. Der unangenehme Geruch könnte also auch gesundheitliche Auswirkungen haben. Nachdem nun zwischen Mitte Februar und Anfang März zwölf weitere Beschwerden eingegangen sind, will sich die Bezirksversammlung Altona dem Thema widmen.

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Bisher konnte eine Verbindung zwischen dem Asphaltwerk und der Geruchsbelästigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, in Anbetracht von beispielsweise Ort und Zeit der Beschwerden und gleichzeitig ablaufender Arbeiten im Werk sowie der Windrichtungen wird die Aspa GmbH aber als Ursprungsort vermutet.

Das Unternehmen betreibt das Werk am Rondenbarg bereits seit 1973. Bei vergangenen Messungen der Emissionen wurden kaum nennenswerte Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. 2019 wurde lediglich gemessen, dass es „in unmittelbarer Nähe des Asphaltmischwerks kleinräumig zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts kommt“.

Bezirksversammlung Altona will ausgiebige Untersuchungen

Das Werk habe gegenwärtig bereits verschiedene Maßnahmen geplant, um den Emissionen und dem schlechten Geruch entgegenzuwirken. Trotzdem plant die Bezirksversammlung Altona eine umfassende Untersuchung, bei der man über die nächsten Monate „in dem von den Gerüchen am stärksten betroffenen Wohngebiet kontinuierliche Schadstoffmessungen durchführen“ wolle, um Geruchsbelästigungen und mögliche Gesundheitsgefahren konsequent zu untersuchen, so der Beschlussvorschlag. Außerdem sei die Bezirksversammlung über weitere werksseitige Maßnahmen sowie deren Erforderlichkeit und Wirksamkeit detailliert zu informieren. (mp)

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