Eine Frau hält einen neuen und einen alten Führerschein in der Hand.

Der Führerschein-Tausch ist bis Mitte Januar fällig. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Hannes P. Albert

Frist läuft ab, doch Termine für Führerschein-Tausch sind in Hamburg Mangelware

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Kurz vor der Umtauschfrist für bestimmte alte Führerscheine sind Tausch-Termine in Hamburg Mangelware. Warum ist das so und was passiert, wenn man keinen Termin mehr bekommt.

Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt bekommen hat und ihn in Hamburg noch fristgerecht tauschen will, muss aktuell ein bisschen mehr Aufwand dafür betreiben als üblich. Denn der Andrang auf die Umtauschtermine ist aktuell erhöht, wie eine Sprecherin der Landesbetriebe Verkehr sagt. Obwohl der verpflichtende Umtausch dieser Führerscheine bis zum 19. Januar 2026 erfolgen muss, seien derzeit erst wieder ab Februar reguläre Termine verfügbar. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.

Viele Anträge zum Führerscheintausch

Trotz einer im Vergleich zum Vorjahr erweiterten Zahl an Terminen sei das Angebot aktuell sehr stark nachgefragt. Das liege auch daran, dass viele Menschen ihren Umtausch fristgerecht erledigen wollten. Hinzu kämen Nachzügler, die noch ihren alten Papierführerschein tauschen müssten.


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Durch interne Umstrukturierungen versucht die Behörde, weitere Termine bereitzustellen, stornierte Termine werden noch am selben Tag wieder freigegeben. Auch über den Hamburg Service sei ein Umtausch teilweise taggleich möglich.

Es gebe also noch eine Chance auf einen Termin vor dem Stichtag, versicherte die Sprecherin. Es lohne sich, jeden Tag online nach kurzfristig frei gewordenen Terminen zu schauen. So sei auch ein fristgerechter Umtausch noch möglich. 

Was passiert beim Fahren mit abgelaufenem Führerschein?

Wer den Stichtag dennoch verpasst, muss laut der Landesbetriebe Verkehr nicht mit unmittelbaren Konsequenzen rechnen. Auch bleibt die Fahrerlaubnis an sich bleibt weiterhin gültig, eine erneute Fahrprüfung ist grundsätzlich nicht nötig.

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Wer allerdings bei einer Polizeikontrolle seinen Führerschein vorzeigen muss und lediglich die alte Fahrerlaubnis vorweisen kann, muss eventuell eine Geldstrafe von 10 Euro aufgrund des abgelaufenen Dokuments zahlen. (dpa/mp)

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