Tempo 30 auf wichtigen Straßen? Das ist ein Bürokratie-Monster

Tempo 30 vor Schulen
Vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen gilt oft tagsüber Tempo 30. (Symbolbild)

Plötzlich gilt Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße? Die Gründe für Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt sind manchmal nicht nachvollziehbar. Dabei ist es sehr restriktiv geregelt, wo die Behörde das Tempo auf den Straßen begrenzen darf.

Gemäß Paragraf 45 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo sie zwingend erforderlich sind. Beschränkungen des fließenden Verkehrs setzen ein hohes Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, Gesundheit oder Umwelt voraus.

Diese hohe Hürde gilt nicht für: Busspuren, Fahrradzonen, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, Fußgängerüberwege, Verkehrsversuche, Tempo-20-Zonen, Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken vor sensiblen Einrichtungen sowie zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken bis 500 Meter.

In Wohngebieten sind 30er-Zonen üblich, innerorts auf Hauptverkehrsstraßen gilt grundsätzlich Tempo 50. Immer häufiger wird nachts aus Gründen des Lärmschutzes auch Tempo 30 eingerichtet. Vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen gilt regelmäßig tagsüber Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung zuständig

Diese Regel gilt bundesweit seit 2017, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker „Ziel- und Quellverkehr“ vorhanden ist. Also Fahrten, deren Ziel im Gebiet liegt oder die im Gebiet starten. In Hamburg kommt das Kriterium „Ziel- und Quellverkehr“ erst seit vergangener Woche zur Anwendung. Denn die einzelnen Bundesländer sind für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig und dürfen Abweichungen vornehmen – sofern es der Verkehrssicherheit dient.

Die Innenbehörde hat für diesen Zweck die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geschrieben und mit großer Langsamkeit aktualisiert. Straßen an hochfrequentierten Schulwegen, Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind nun ebenfalls in der Richtlinie enthalten.

Kolumnist Benjamin Harders
Benjamin Harders (41) ist Wirtschaftsingenieur und sitzt für die Grünen im Mobilitätsausschuss in Altona. Hier schreibt er über Verkehrsregeln und -konflikte und beantwortet auch ausgewählte Leserfragen. Gerne mit dem Betreff „Verkehr“ an verkehr@mopo.de!

Die Innenbehörde erschwert bislang noch mit einem Zustimmungsvorbehalt bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden wie zum Beispiel Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn. Gleiches gilt für die Förderung des Busverkehrs durch Einzelvorfahrten in Tempo-30-Zonen.

Im Umfeld der sensiblen Einrichtungen geht es um den Schutz der Menschen, deren Reaktionsvermögen, Beweglichkeit oder Blickfeld eingeschränkt sind. Kinder sehen nicht über parkende Autos hinweg, sind abgelenkt oder schätzen Situationen falsch ein. Ältere Personen können körperlich oder geistig eingeschränkt sein und sich anders verhalten, als zu erwarten wäre.

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Ein wichtiger Faktor für die Verkehrssicherheit ist daher der Anhalteweg, welcher bei Tempo 30 nur halb so groß ist wie bei Tempo 50. Die Geschwindigkeit und angepasste Fahrweise haben den größten Einfluss auf unsere Verkehrssicherheit.