Stadt plant Flüchtlingsheim in Villenviertel – doch die Bewohner haben ein Vetorecht

S-Bahn fährt über eine Brücke
Gegenüber vom S-Bahnhof Hochkamp erwägt die Sozialbehörde eine Flüchtlingsunterkunft.

Die Stadt würde gerne auf einem Park&Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Hochkamp eine kleine Flüchtlingsunterkunft errichten – doch die Bewohner des supernoblen Villenviertels haben ein in Hamburg vermutlich einzigartiges Vetorecht und die Sozialbehörde müsste sich einem „Nein“ der Millionäre klaglos beugen. Grund dafür ist eine historische Klausel, über die seit mehr als 100 Jahren ein Verein wacht.

Dass wohlhabende Nachbarschaften meist wenig begeistert sind von Flüchtlingsunterkünften vor der eigenen Haustür, ist bekannt – aber im Gegensatz zu vielen anderen Reichen können die Bewohner des Villenviertels Hochkamp, das halb in Osdorf, halb in Nienstedten liegt, schon die Idee eines Asylheims in ihrem Quartier im Keim ersticken. Ihr Hebel: Die mehr als 100 Jahre alte „Hochkamp Klausel“, die strenge Vorgaben zur Nutzung der 320 Grundstücke macht. Aufteilungen der parkartigen Anwesen, Nachverdichtungen, gar Geschossbau oder Gewerbe – alles ausgeschlossen. Dass dort ausschließlich Einfamilienhäuser im Villenstil erlaubt sind, steht sogar im Grundbuch jedes Grundstücks.

Historischer Hintergrund: Die Siedlung Hochkamp entstand um die Jahrhundertwende auf Ackerland, entwickelt von privaten Investoren, für die Hautevolee der Hamburger Gesellschaft. Die Klausel stellt sicher, dass der prachtvolle Charakter der Villen und Parks für alle Zeit genau so bleibt, wie die Entwickler sie einst erdacht haben – als eine Einheit.

Seit 1918 wacht ein Verein über die „Hochkamp Klausel“

Damit eines der nobelsten Villenviertel Deutschlands seine Exklusivität nicht verliert, wacht seit 1918 der Verein „Hochkamp e.V.“ über die Einhaltung der Klausel. Der Verein, im Rest der Stadt weithin unbekannt, ist mächtiger als das Bauamt: Wenn der Bezirk Altona einem Eigentümer eine Baugenehmigung erteilt hat, muss der Bauherr sich zusätzlich noch die Erlaubnis des Vereins für sein Bauvorhaben einholen. Was der Verein nicht abnickt, wird nicht gebaut, fertig. Für die Stadt bedeutet das: Auch sie muss die Klausel-Wächter um Zustimmung für die Flüchtlingsunterbringung bitten, denn die strengen Vorgaben der Villenerbauer gelten auch für den Park&Ride-Parkplatz an der Reichskanzlerstraße, der der Stadt als Fläche vorschwebt.

Parkplatz mit P+R-Schild
Auf dem Park&Ride-Parkplatz gegenüber vom S-Bahnhof Hochkamp würde die Stadt gerne Flüchtlinge unterbringen

„Hierzu haben wir den Verein Hochkamp e. V. um einen Gesprächstermin mit unserer Staatsrätin Petra Lotzkat gebeten“, so Wolfgang Arnhold, Sprecher der Sozialbehörde. Am 2. April ist das Gespräch verabredet. Sagen die Vereinsmitglieder „nein“, war’s das: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig“, so Arnhold: „Eine Entwicklung des Standorts ist nur bei Zustimmung des Vereins möglich.“

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburgs umkämpftestes Flüchtlingsheim: Hier starten die Bauarbeiten

Die Station Hochkamp der S1 liegt zwischen den Haltestellen Flottbek und Blankenese. Bereits im vergangenen Jahr hatte eine geplante Flüchtlingsunterkunft am nahen Bahnhof Flottbek für Aufregung in den Elbvororten gesorgt. Einige Anwohner hatten mit viel öffentlichem Getöse eine Klagewelle angekündigt, die jedoch ausblieb. Inzwischen entsteht dort auf städtischem Grund am Loki-Schmidt-Garten ein Containerdorf für 144 Menschen. Ende des Sommers sollen die Flüchtlinge, zumeist Familien, dort einziehen. Bei einer Info-Veranstaltung für die Nachbarschaft stieß Staatsrätin Lotzkat im vergangenen Jahr in Flottbek auf überraschend viel Unterstützung der Anwohner – ob das Gespräch mit dem Hochkamp-Vereinsmitgliedern ähnlich harmonisch verläuft, wird sich zeigen.