Spitzelprogramm „Palantir“: Supertool für die Polizei oder Gefahr für die Demokratie?

Mann lehnt in einem Treppenhaus
Prof. Dr. Hannes Federrath, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Informatik an der Universität Hamburg

Wenn deutsche Polizisten heute komplexe Netzwerke von Tatverdächtigen sichtbar machen wollen, samt Freunden, Kontobewegungen und Aufenthaltsorten, dann sind all diese Informationen nur ein paar Klicks entfernt. Jedenfalls für Beamte in Bundesländern, in denen die CDU mitregiert und die Software Palantir bereits eingesetzt wird. Hamburg, rot-grün regiert, lehnt die US-Megamaschine für Datenanalyse ab. Quantensprung in der Polizeiarbeit oder gefährlicher Eingriff in die Grundrechte? Der Hamburger IT-Professor Hannes Federrath erklärt, wo die Chancen und Risiken des Programms liegen.

Palantir Gotham heißt das digitale Supertool, entwickelt vom US-Unternehmen Palantir. Dahinter steht Peter Thiel, deutschstämmiger Milliardär, PayPal-Mitgründer und in den USA eine prominente Figur der radikalen Rechten. Das Versprechen des Unternehmens klingt nach Science-Fiction: Schwere Straftaten verhindern, bevor sie geschehen. Dafür verknüpft das Programm Datensätze aus Polizeibehörden, Funkzellen, Observationsberichten, Konten und weiteren Quellen in Sekundenschnelle und erstellt daraus ein visuelles Netz aus Personen, Orten, Ereignissen, Geldflüssen.

Nordrhein-Westfalen hat das Programm eingeführt und rühmt sich, eine neue Ära der Gefahrenabwehr eingeleitet zu haben. Die Ermittlungsarbeit der Polizei sei massiv beschleunigt, gerade in komplexen Fällen mit vielen Tatbeteiligten. Auch in Hessen ist Gotham – dort umbenannt in „Hessendata“ – bereits seit 2017 im Einsatz und hat laut Landesregierung sogar geholfen, islamistische Anschlagspläne zu vereiteln.

Terroranschläge in Hessen verhindert

Terroranschläge verhindert, Ermittlungen beschleunigt, wie kann man da noch Kritik an dem Programm haben? Professor Hannes Federrath, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Informatik an der Universität Hamburg und Leiter des Arbeitsbereichs Sicherheit in verteilten Systemen, verweist auf den Datenschutz, den Deutschland sogar im Grundgesetz verankert hat: Bevor der Staat erfährt, mit wem ein Verdächtiger so telefoniert, was auf seinem Konto passiert, wie er sich bewegt und wer sich mit ihm immer wieder in derselben Funkzelle aufhält, muss ein Richter die Erlaubnis geben. In diesem „Mehraugenprinzip“ aus Staatsanwalt und Richter wird geprüft, ob die vermutete Straftat überhaupt gravierend genug ist für die Eingriffe.

Gotham zaubert diese Daten nun in Sekundenschnelle auf den Bildschirm der Ermittler, teilweise bereits analysiert per KI. „Aber nur weil Daten plötzlich zur Verfügung stehen, heißt das nicht, dass die auch grundgesetzkonform verwendet werden können“, sagt der IT-Professor: „Es ist auch oft unklar, woher diese Daten stammen, die da einfach verknüpft werden, und ob sie überhaupt korrekt sind. Da können auch Falschbeschuldigungen herauskommen, die aber nicht mehr hinterfragt werden.“ Bequemere Polizeiarbeit, so der Professor, müsse nicht zwangsläufig auch bessere Polizeiarbeit sein.

Palantir kann Zugriff auf die Daten bekommen

Es sei auch keineswegs so geregelt, dass nur Beamte Zugriff auf die komplexe Software haben, sondern auch Mitarbeiter des US-Unternehmens: „Wie weit dieses Outsourcing gehen darf, darüber müssen wir einen öffentlichen Diskurs führen“, so Federrath. Auch die Aussage, Palantir habe bereits Anschläge verhindert, bedeutet für den Professor nicht das Ende der Debatte: „Dazu müssten wir wissen, ob man mit anderen Methoden nicht zu denselben Ergebnissen gekommen wäre.“

Die praktischen Vorteile von Palantir sehe er, betont Federrath: „Natürlich ist es für die personell klamm ausgestattete Polizei erfreulich, wenn eine US-Firma ihnen maßgeschneiderte Informationen liefert und die Ermittlungen erheblich beschleunigt.“ Dann kommt ein großes Aber: „Wenn diese Software einfach genutzt wird, weil sie nun mal da ist, dann entzieht sich dieses Programm weitgehend der parlamentarischen Kontrolle. Und die Gefahr steigt, dass es auch mal für weniger schwere Straftaten genutzt wird. Dann gibt man vielleicht auch einmal den Namen eines Ladendiebes in diese Suchmaschine ein und hat mit einem Klick geschützte Daten und Muster. Oder man gibt auch mal die Namen von Zeugen ein, und schaut mal, was es über die so gibt. Das ist aus Sicht der Bürger eine mächtige Gefahr dieses Tools.“

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Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 geurteilt, dass die automatisierte Datenanalyse durch Systeme wie Palantir verfassungswidrig ist – jedenfalls so lange die gesetzlichen Grundlagen dafür unzureichend sind. Während Hessen sein Polizeigesetz eilig nachbesserte, zog Hamburg die Reißleine, auch wegen der politischen Agenda derer, die hinter dem Unternehmen stehen. Dass ausgerechnet ein Akteur wie Peter Thiel, der die demokratische Suche nach Kompromissen offen ablehnt, Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger erhalten soll, treibt nicht nur notorische Überwachungsphobiker auf die Barrikaden.

Gleichzeitig haben es die Ermittler mit Gegnern zu tun, die mit verschlüsselter Kommunikation, virtuellen Währungen und internationalen Netzwerken arbeiten, während sie selbst mühsam in veralteten Datenbanken herumstochern. Klar, dass der Wunsch nach effizienteren Werkzeugen groß ist. Die Frage ist nur: Wie viel Kontrolle ist eine Demokratie bereit, aus der Hand zu geben, wenn sie dafür ein Gefühl von Sicherheit bekommt?