Silvester in Hamburg: Polizei verbietet Feuerwerk in der City
Wer zum Jahreswechsel in der Hamburger Innenstadt feiern will, muss erneut auf Raketen und Böller verzichten: Die Polizei hat für Silvester 2025/26 ein Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt erlassen.
Grund sind die gefährlichen Situationen der vergangenen Jahre – immer wieder wurden dort Feiernde und Einsatzkräfte mit Pyrotechnik beworfen, mehrere Menschen, darunter Kinder, wurden verletzt.

Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 1 Uhr. Betroffen sind Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und der gesamte Rathausvorplatz.
Erlaubt bleibt lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 – etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen.
Die Polizei rechnet erneut mit tausenden Menschen, die sich zum Jahreswechsel in der Innenstadt versammeln, darunter viele Familien. Seit 2019 setzt Hamburg deshalb auf ein Böllerverbot an der Alster – mit deutlichem Erfolg: Die Lage sei seither deutlich sicherer, so die Behörde in einer Mitteilung.
Böllerverbot an der Alster in Hamburg seit 2019
Zusätzlich erinnern die Bezirksämter an die gesetzlichen Regeln: Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an Tankstellen oder Reetdachhäusern verboten. Auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind tabu.
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Drohnenpilotinnen und -piloten mahnt die Polizei, sich vorab gründlich über die geltenden Flugregeln zu informieren. Unter www.polizei.hamburg/silvester gibt es weitere Infos und eine Karte des Sperrbereichs. (rei)
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