Sieben Messerstiche in Bauch und Rücken – warum gilt das nicht als versuchter Mord?

Ibrahim T. im Gerichtssaal, er verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktendeckel
Ibrahim T. verbirgt sein Gesicht. Der 44-Jährige soll versucht haben, die Mutter seines Sohnes zu töten.

Er soll seine Ex-Freundin vor den Augen des gemeinsamen Sohnes zu Boden gestoßen und mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die Bluttat geschah am helllichten Tag, auf offener Straße in Barmbek. Nun beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen Ibrahim T. (44) – und überraschenderweise lautet die Anklage nicht auf versuchten Mord. Das hat Gründe.

Ibrahim T., der in einem zerlöcherten Jeanshemd aus der U-Haftanstalt in den Gerichtssaal geführt wird, ist angeklagt, seine Ex-Partnerin Ammah Francisca O. (35) am 28. Januar 2023 vor deren Wohnhaus in der Meister-Francke-Straße in Barmbek attackiert zu haben. Ibrahim T. hatte zuvor offenbar das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn verloren.

Die Lehrerin war gerade mit dem Kind und ihrem neuen Partner aus dem Haus getreten, wollte den Müll entsorgen, als ihr Ex auf sie zutrat und sie zu Boden schubste. Ihr neuer Lebensgefährte soll sich schützend vor sie gestellt haben, woraufhin Ibrahim T. ein Klappmesser gezückt und in Richtung des Mannes gestochen haben soll. Dieser konnte ausweichen und Ibrahim T. soll sich der auf dem Boden liegenden Frau zugewandt und ihr sieben Messerstiche versetzt haben. Ammah Francisca O. erlitt schwere Bauchverletzungen, der Angreifer hatte Magen, Leber und Darm getroffen, ebenfalls die Hände verletzt.

Polizeibeamte stehen nach der Messerattacke am abgesperrten Tatort.
28. Januar 2023: Polizeibeamte stehen nach der Messerattacke am abgesperrten Tatort. (Archivbild)

Als der entsetzte Lebensgefährte zu Fuß floh, verfolgte Ibrahim T. den Mann laut Anklage noch mehrere hundert Meter mit einem Fahrrad. Nach der Bluttat tauchte der Ghanaer unter und wurde am 8. Februar in Luxemburg festgenommen.

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Ibrahim T. ist wegen versuchten Totschlags angeklagt – warum gilt die Tat nicht als versuchter Mord? Ein Messerangriff auf eine am Boden liegende Frau? Das liegt an den recht hohen juristischen Hürden, die die sogenannten „Mordmerkmale“ nehmen müssen. Im Fall von Ibrahim T. ist das Mordmerkmal der Heimtücke denkbar. „Heimtückisch“ ist eine Tat für Juristen, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Beides muss vorliegen.

Nun war Ammah Francisa O. mit Sicherheit arg- und wehrlos, als sie aus dem Haus trat: Sie wollte in Begleitung ihres kleinen Sohnes den Müll wegbringen und rechnete nicht mit einem Angriff auf ihr Leben. Als sie auf dem Boden lag, war sie weiterhin wehrlos, aber ob sie zu dem Zeitpunkt auch noch arglos war, darüber könnten Juristen streiten. Denn: Durch das Schubsen könnte ihre Arglosigkeit juristisch aufgehoben sein: Nun wusste sie ja, dass sie angegriffen wurde.

Eine weitere juristische Feinheit: Ibrahim T. zückte das Messer erst, als der neue Lebensgefährte sich ihm in den Weg stellte. Für einen Mord muss ihm aber ein Tötungsvorsatz von Anfang an nachgewiesen werden. All diese Fragen muss die Kammer in der Hauptverhandlung klären. Richter und Schöffen können nach der Beweisaufnahme auch zu dem Schluss kommen, dass die Tat doch ein Mordversuch war.

Für einen Angeklagten macht das einen Riesenunterschied: Für einen Mord wird lebenslange Haft verhängt, das heißt, ein Verurteilter kann frühestens nach 15 Jahren um Bewährung bitten. Für einen Totschlag beträgt die Höchststrafe 15 Jahre und der Gefangene kann bei guter Führung bereits nach zehn Jahren auf Bewährung entlassen werden. Am Donnerstag, 10. August, will Ibrahim T. aussagen.