Sie wollte nicht gendern: Behörden-Mitarbeiterin musste gehen – und wehrt sich
Darf ein Dienstherr von Mitarbeitern Gendersprache verlangen? In Hamburg führte der Streit zu einer Kündigung. Ist das rechtens?
Sie weigerte sich, im Dienst zu gendern – da warf ihr Arbeitgeber sie raus: Eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg wehrt sich vor Gericht gegen ihre Kündigung. Am Donnerstag, 5. Februar, befasst sich das Landesarbeitsgericht in einer Berufungsverhandlung mit dem Fall. In der Vorinstanz hatte die entlassene Mitarbeiterin recht bekommen.
Streit ums Gendern endet mit Kündigung – und vor Gericht
Die Frau ist als Strahlenschutzbeauftragte am BSH tätig und sollte in dieser Funktion ein Arbeitsschutzdokument überarbeiten. Den Text habe die Mitarbeiterin „nach den Regeln des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verfasst“, teilt der Verein für Deutsche Sprache (VDS) mit, der die Klage unterstützt. Soll heißen: Genderformen hat die Beauftragte in der überarbeiteten Anweisung nicht berücksichtigt.
Ihren Vorgesetzten in der Bundesbehörde gefiel das nicht, sie bestanden auf „Gender- und Paarformen“ in dem Schriftstück. Konkrete Vorgaben zur gewünschten Sprachform habe die Angestellte allerdings trotz mehrfacher Nachfragen nicht erhalten, heißt es vom VDS. Die Mitarbeiterin weigerte sich, den Vorgaben Folge zu leisten – auch dann noch, als sie zwei Abmahnungen kassierte. Es folgten die Kündigung und die Klage dagegen.
„Arzt“ oder „fachärztliche Person“?
In der ersten Instanz im vergangenen Sommer hatte die BSH-Mitarbeiterin ihre Gender-Weigerung wie folgt begründet: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Allein seine Funktion steht im Vordergrund. Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt.“
Vor allem aber müsse ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz „rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert“ sein. Werde beispielsweise der juristische Begriff „ermächtigter Arzt“ durch „fachärztliche Person“ ersetzt, sei das Klarheitsgebot verletzt.
Gericht: „Außerordentliche Kündigung unrechtmäßig“
Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Frau recht. Die Kammer erklärte beide Abmahnungen und die Kündigung für unrechtmäßig. Es gebe keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung, heißt es in dem Urteil. Auch die beiden Abmahnungen seien unwirksam, weil sie „auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens der Klägerin beruhen. Die Klägerin hat keine außerhalb des Strahlenschutzrechts bestehende arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt.“
Das BSH äußert sich nicht zu dem Fall, lässt lediglich wissen: „Zu Personalangelegenheiten geben wir aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme ab.“
Die Behörde legte Rechtsmittel gegen das erste Urteil ein, weshalb sich nun das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz mit dem Streit beschäftigt. In der mündlichen Verhandlung dürften Anhänger der Hamburger Initiative „Stoppt Gendern“ im Zuschauerraum Platz nehmen, um die Klägerin zu unterstützen.
Initiative unterstützt entlassene Mitarbeiterin
Für Sabine Mertens, Gründerin der Stoppt-Gendern-Initiative, hat der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung. Sie sagt: „Sprache dient der Verständigung. Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen. Der vorherrschende Sprachstandard in Deutschland ist und bleibt Standardhochdeutsch.“
Mertens war in der Vergangenheit selbst in die Kritik geraten, weil sie 2023 gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ gesagt hatte, „dass sich normalerweise Männer und Frauen zum anderen Geschlecht hingezogen fühlen“. Außerdem erklärte sie: „Wenn wir jetzt alle schwul, lesbisch und trans werden sollen, dann ist die Evolution zu Ende.“ Nach scharfer Kritik von SPD, Grünen, Linken und der CDU entschuldigte sie sich dafür ein knappes halbes Jahr später.
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„Stoppt Gendern“ hatte 2024 vergeblich versucht, per direkter Demokratie ein Verbot von Gendersprache in Hamburgs Behörden und Bildungseinrichtungen durchzusetzen. Das Anliegen scheiterte, weil zu wenige Unterstützerunterschriften zusammenkamen. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de)