Die Angeklagte verbirgt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht ihr Gesicht hinter einer Zeitung neben ihrem Anwalt.

Die 38-Jährige beim Prozessauftakt im April, die jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Sie verschleppte ihre Kinder nach Syrien: IS-Rückkehrerin in Hamburg verurteilt

Mit ihrer dreijährigen Tochter und einjährigen Sohn soll sie 2014 in das syrische Kriegsgebiet gereist sein, um dort die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu unterstützen. Im April begann der Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin, in dem jetzt ein Urteil gefällt wurde.

Drei Jahre Haft – unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland – ist die 38 Jahre alte IS-Rückkehrerin in Hamburg verurteilt worden. Dem Urteilsspruch des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Donnerstag war eine Verständigung vorausgegangen, bei der der Deutsch-Iranerin im Falle eines Geständnisses eine Strafe zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt worden war, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, befinde sich die Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft.

IS-Rückkehrerin zu drei Jahren Haft verurteilt

Die Frau war im Sommer 2014 mit ihrer aus erster Ehe stammenden dreijährigen Tochter und ihrem knapp einjährigen Sohn nach Syrien gereist und hatte sich dort zusammen mit ihrem Ehemann dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen. Sie sagte aus, dass ihr Mann als Kämpfer für die Terrormiliz im Einsatz war. Den Lebensunterhalt bestritt das Paar demnach von dem Lohn, den der IS ihnen zahlte.

Mit der Mitnahme der Tochter sei das Kind dem mitsorge- und umgangsberechtigten Vater entzogen worden, so dass dieser lange in großer Sorge um das Wohl seiner Tochter habe leben müssen und ihm das Kind vollkommen entfremdet worden sei, urteilten die Richter. Außerdem sei das Kind in einer Schule des IS im Sinne der Terrormiliz unterrichtet und erzogen worden. Damit habe sich die Frau auch der schweren Entziehung Minderjähriger und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gemacht.

Das könnte Sie auch interessieren: Drei von 17.000 – Wie die Ukraine-Flüchtlinge jetzt in Hamburg Arbeit finden

Das Geständnis der Frau, das vor allem mit Blick auf die Gefährdung der Kinder von Einsicht und Reue getragen gewesen sei, habe sich positiv auf das Strafmaß ausgewirkt, sagte der Sprecher. Auch habe die Angeklagte ihre innere Abkehr vom IS überzeugend dargelegt. Ebenfalls zu ihren Gunsten sei berücksichtigt worden, dass die Frau fast vier Jahre lang unter schwierigen Bedingungen in einem kurdischen Gefangenenlager verbracht habe. Gegen sie habe allerdings gesprochen, dass sie sich dem IS über Jahre unterworfen habe.

Die Familie war 2017 aus dem IS-Gebiet geflohen und von kurdischen Kräften aufgegriffen worden. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2021 war die 38-Jährige festgenommen worden. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test