Sexuelle Übergriffe: „In Krankenhäusern kommt man sich zwangsläufig körperlich nah“
Mitte Dezember stand ein Asklepios-Chefarzt wegen der sexuellen Belästigung einer jungen Mitarbeiterin vor Gericht. Auch im UKE gab es in diesem Jahr eine Kündigung wegen dieser Thematik. Darüber hinaus stehen bei einem UKE-Chefarzt Vorwürfe sexistischer Äußerungen gegenüber Kolleginnen im Raum. Auch ihm wurde gekündigt. Was ist los in Hamburgs Krankenhäusern? Und was kann man tun, um solchen Übergriffen vorzubeugen?
Die Operationstechnische Assistentin leidet noch immer unter dem, was ihr nach eigenen Angaben vor einem halben Jahr im Treppenhaus einer Hamburger Asklepios-Klinik widerfahren ist. Ein Chefarzt im Alter von Anfang 50 soll die 23-Jährige erst gefragt haben, ob sie mit ihm nach Hause kommt. Als sie „Nein“ sagte, habe er versucht, sie zu küssen.
Hamburg: Chefarzt soll eine junge Assistentin mit einer Kuss-Attacke belästigt haben
Im vergangenen Dezember trafen sich die beiden vor Gericht, wo sich der Mediziner gegen seine Kündigung infolge der Kuss-Attacke wehrte. Dabei war die junge Frau nicht die einzige, die Belästigungen durch den Chefarzt erfuhr. Und das Problem gibt es nicht nur bei Asklepios. Immer wieder werden Vorfälle sexueller Belästigungen in deutschen Krankenhäusern bekannt.
Christine Kurmeyer, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Charité, erklärt das so: „In Krankenhäusern kommt man sich zwangsläufig körperlich nah. Es gibt jeden Tag Grenzverletzungen. Sie müssen sogar sein. Jede Spritze ist eine Grenzverletzung. Jeder körperliche Eingriff.“ Die notwendigen Grenzüberschreitungen könnten dann auf Dauer zu Nachlässigkeiten und Grenzverletzungen führen, einfach, weil das medizinische Personal auf Dauer abhärte.
Auch dafür, dass besonders Chefärzte übergriffig werden, hat Kurmeyer eine Erklärung: „Gerade im Hochschulbereich, zu dem auch Universitätskliniken wie die Charité zählen, gibt es eine enorme Machtkonzentration bei den Professoren. Und wenig Regularien, welche ihnen bei der Ausübung ihrer Machtfülle gegenüber denjenigen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen, einen Riegel vorschieben“, so Kurmeyer.
„Vergehen werden nicht geduldet“: So geht Asklepios gegen sexuelle Belästigungen vor
Bei den Hamburger Asklepios Kliniken gibt es beispielsweise keine Gleichstellungsbeauftragte. Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte, ist vorgesehen, dass Mitarbeiter sich bei Vorfällen an ihre Vorgesetzten oder an den Betriebsrat wenden. Nur was, wenn es der Vorgesetzte selbst ist?
Neben diesem eher klassischen Weg gebe es „eine eigens dafür geschaffene Meldestelle, in der speziell dafür geschulte Fachkräfte vertraulich (per Mail oder telefonisch) Beschwerden zu sexuellen Übergriffen sowie zu Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz aufnehmen“, so der Sprecher. Darüber hinaus gebe es noch ein anonymes „Hinweisgebersystem“, das an den Compliance-Bereich der Rechtsabteilung angeschlossen ist.
„Die Asklepios Gruppe setzt sich mit Klarheit, Nachdruck und Transparenz gegen sexualisierte Übergriffe, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz ein: Vergehen werden nicht geduldet und entsprechenden Hinweisen und Meldungen wird konsequent nachgegangen“, erklärte der Sprecher. Alle Mitarbeiter würden bei Betriebseintritt mit den Haltungsgrundsätzen des Unternehmens vertraut gemacht, es gebe regelmäßig verpflichtende Schulungen zu dem Thema.
Selbstverteidigungskurse, Frauenparkplätze, Beleuchtung: UKE ergänzt gesetzliche Vorgaben durch viele Maßnahmen
Auch am UKE gibt es laut einer Sprecherin „Schulungen zur Sensibilisierung für alle Beschäftigten, speziell auch für Führungskräfte“. Darüber hinaus gibt es eine Beschwerdestelle. Und sogar gleich mehrere Gleichstellungsbeauftragte – für das wissenschaftlich Personal und für das nichtwissenschaftliche.
Neue Mitarbeiter werden gleich nach Einstellung über das Thema von den Gleichstellungsbeauftragten informiert und über Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Belästigung aufgeklärt. Es gibt Angebote wie Selbstverteidigungskurse, Frauenparkplätze und eine gute Beleuchtung des Geländes. Und es gibt sogar eine eigene Arbeitsgruppe „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeits-und Studienplatz“.
An der Charité gibt es ebenfalls Pflicht-Schulungen, die darüber aufklären, was Diskriminierung ist: Das fängt beim Anstarren an, geht über sexistische Kommentare, Sprüche, Witze oder aufdringliche Fragen zum Privatleben bis hin zu „versehentlichen“ Berührungen oder im Extremfall Vergewaltigung. Eine sexuelle Belästigung liegt vor, sobald ein „unerwünschtes, sexuelles Verhalten“ bei einer betroffenen Person das Gefühl auslöst, in ihrer Würde verletzt worden zu sein – so der Grundsatz an der Charité und am UKE.
Unikliniken: Erst gibt es ein Beratungsgespräch mit den Gleichstellungsbeauftragten
Anders als bei Asklepios wenden sich Betroffene an den Unikliniken als erstes an die Gleichstellungsbeauftragten, wo es zunächst ein Beratungsgespräch gibt. „Das ist wichtig, denn viele Betroffene scheuen den großen Wirbel mit Anzeige und eventuellem Gerichtsprozess“, so Kurmeyer. Viele wünschten aber, dass der Vorfall intern dokumentiert wird – auch um Wiederholungsfälle zu verhindern.
Manchmal sucht Kurmeyer stellvertretend für die Betroffene das Gespräch mit dem Belästiger, was nicht selten schon helfe, um dessen Sinne zu schärfen und das diskriminierende Verhalten zu beenden. Im Beratungsgespräch werde betroffenen Mitarbeiter:innen bei der Entscheidung geholfen, ob die Sache an die Beschwerdestelle der Personalabteilung gehen sollte oder nicht. Erst dort werde über die beruflichen Konsequenzen für den Täter entschieden. Auch das ist am UKE genau so geregelt.
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„Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, stehen wir den Betroffenen bei. Sie bekommen so das Gefühl, vom Arbeitgeber nicht alleine gelassen zu werden“, sagt Kurmeyer. Das sei wichtig, weil es für die Betroffenen sehr hart sei, ein solches Verfahren durchzustehen. Nicht nur wegen der gesundheitlichen Folgen durch den Stress, sondern auch, weil sie teilweise als Nestbeschmutzer beschimpft werden. „Das ist sozialer Selbstmord.“
Für die junge Operationstechnische Assistentin, die in Hamburg vor Gericht gegen ihren Chef aussagte, war das der Fall. Sie kam alleine und ohne Unterstützung zur Verhandlung. Sie wurde von dem Arzt und seinem Anwalt der Lüge bezichtigt. Sie wurde klein gemacht und eingeschüchtert. Sie hat gezittert und geweint – und trotzdem die Kraft gefunden, standhaft zu bleiben. Zum Schluss schwor sie den Eid, die Wahrheit zu sagen. Die Verhandlung wird im Januar fortgesetzt.