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Die JVA Fuhlsbüttel, genannt „Santa Fu“.
  • In der JVA Fuhlsbüttel und anderen Hamburger Gefängnissen werden die Zellen nun mit Telefonen ausgerüstet. (Symbolbild)
  • Foto: Patrick Sun

Schwarzfahrer & Co.: Deshalb müssen Kleinkriminelle gerade nicht in Haft

Zu Geldstrafen verurteilte Kleinkriminelle wie Diebe oder Schwarzfahrer brauchen in Hamburg derzeit keine Haft zu befürchten, wenn sie die Summe nicht zahlen. Der Grund: Volle Gefängnisse sollen während der Corona-Pandemie vermieden werden. 

Sofern keine besonderen Gründe dagegen sprächen, lade die Staatsanwaltschaft seit Anfang November keine Straftäter mehr zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker mit. Der Aufschub gilt vorerst bis zum 30. April. Ersatzfreiheitsstrafen müssen Kleinkriminelle absitzen, wenn sie rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt wurden, aber nicht gezahlt haben.

Hamburg: Kleinkriminelle müssen derzeit nicht in Haft

Hintergrund der Maßnahme sind die Corona-Pandemie und die begrenzte Kapazität der Gefängnisse. Bereits im Frühjahr hatte Hamburg die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Seit Mitte Juni wurden nicht zahlende Verurteilte wieder zum Haftantritt geladen. Ende September saßen insgesamt 1940 Menschen in den sechs Hamburger Gefängnissen, die zu dem Zeitpunkt zusammen über 2073 Plätze verfügten. Ende April waren nur 1661 Menschen inhaftiert gewesen. Die Kapazität lag damals bei 2133 Plätzen.

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Seit Beginn der Pandemie haben sich acht Gefangene mit dem Virus infiziert. Aktuell sind es nach Angaben des Senats nur zwei, einer in der Untersuchungshaftanstalt und einer im offenen Vollzug Glasmoor. Bei Verdacht oder Bestätigung einer Infektion werden die Gefangenen in der Haftanstalt isoliert. Davon betroffen waren am Stichtag 9. November insgesamt 212 Insassen. Straftäter, die neu aufgenommen werden, müssen die ersten beiden Wochen in sogenannter Aufnahmeabsonderung in der Untersuchungshaftanstalt bleiben.

Hamburg: Ersatzfreiheitsstrafe wird ausgesetzt

Nach Ansicht von Seelmaecker kann es keine Dauerlösung sein, monatelang auf die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verzichten. „Wir brauchen dringend weitere Kapazitäten, denn bei diesen Straftätern sind schon alle Möglichkeiten gemeinnütziger Arbeit und anderer Haftvermeidungsmaßnahmen ausgeschöpft worden“, meinte der CDU-Justizexperte. Der Staat dürfe sich nicht lächerlich machen. (dpa)

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