Blick auf die Fassade eines Mehrfamilienhauses.

Der Bundesrat will auf Hamburgs Initiative hin gegen Schlupflöcher für Vermieter vorgehen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Schluss mit der Miet-Abzocke: Hamburg erfolgreich mit Gesetzesänderung

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Die Mietpreisbremse soll Mieter:innen vor überzogenen Preisen schützen – doch viele Vermieter haben längst Wege gefunden, sie auszuhebeln. Besonders beliebt: Möblierungszuschläge und Kurzzeitvermietungen. Auf Hamburgs Initiative hat der Bundesrat jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, das diese Schlupflöcher schließen soll.

Der Bundesrat hat auf Initiative Hamburgs und Bremens einen Gesetzesantrag beschlossen, der Mieter:innen bundesweit besser vor überhöhten Mieten schützen soll. Zwei gängige Schlupflöcher sollen geschlossen werden – der sogenannte „Möblierungszuschlag“ und die Kurzzeitvermietung.

Möblierungszuschlag muss transparent ausgewiesen werden

Auch für möblierte Wohnungen gilt grundsätzlich die Mietpreisbremse. Vermieter können jedoch einen Zuschlag für die Möblierung verlangen – und der musste bisher nicht extra ausgewiesen werden. Dadurch blieb oft unklar, wie hoch die eigentliche Nettokaltmiete ist. Das ändert sich nun: „Von jetzt an sind die Möblierungszuschläge klar und transparent auszuweisen“, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD).


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Auch die Höhe des Zuschlags wird gedeckelt: Er darf künftig pro Monat höchstens ein Prozent des Möbelwerts zu Beginn des Mietverhältnisses betragen. Dieser Wert ergibt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis – von dem pro Jahr seit dem Kauf fünf Prozent abgeschlagen werden.

Jetzt muss die Bundesregierung handeln

„Außerdem sollen Kurzzeitvermietungen ab sechs Monaten von nun an nicht mehr generell von der Mietpreisbremse ausgenommen werden“, so Pein. Klare Regeln für Kurzzeitvermietungen und Kettenverträge seien dafür unerlässlich, betont auch Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). „Unser Ziel ist es, die Mietpreisbremse so zu gestalten, dass sie tatsächlich greift und die Mieter:innen effektiv schützt.“

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Einen solchen Hamburger Gesetzentwurf zum stärkeren Mieterschutz beschloss der Bundesrat bereits im Jahr 2023. Doch der Entwurf wurde von der damaligen Ampel-Bundesregierung nicht weiter angegangen. Im zweiten Anlauf soll es nun klappen: Nach dem Beschluss des Bundesrats muss der Gesetzentwurf nun durch den Bundestag. (mwi)

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