Schilleroper: Gericht weist Beschwerde zurück – Eigentümerin muss Gerüst sichern
Die einstige Schilleroper auf St. Pauli ist inzwischen nur noch ein Metallgerüst. Lange hatte die Stadt mit der Eigentümerin des Grundstücks vor Gericht darum gestritten, ob die Oper erhalten bleiben muss. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht entschieden, dass die Eigentümerin das Stahlgerüst sichern muss. Dagegen legte sie eine Beschwerde ein, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde.
Weil die Eigentümerin auf dem Gelände Wohnungen bauen wollte, ließ sie die Schilleroper einfach verfallen. Die Stadt hat sich hingegen für den Erhalt der denkmalgeschützten Rotunde ausgesprochen und leitete 2024 ein sogenanntes „Sicherungsverfahren“ ein. Heißt: Die Stadt sichert das Stahlskelett auf Kosten der Eigentümerin, wenn die sich nicht kümmert. Dafür bekam die Schilleroper Projekt GmbH neun Monate Zeit, bis zum Juni 2025.
Die Eigentümerin unternahm jedoch nichts, stattdessen legte sie Widerspruch gegen die vom Denkmalschutz veranlasste Sicherungsverfügung beim Verwaltungsgericht ein. Im Dezember 2025 entschied das Gericht jedoch, dass die Eigentümerin das Gerüst sichern muss – sie legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Das Gericht lehnte die Beschwerde am Donnerstag ab.
Schilleroper: Eigentümerin muss Stahlgerüst sichern
Die Sicherungsmaßnahmen seien für die Eigentümerin „nicht wirtschaftlich unzumutbar“ und sie habe schon beim Erwerb des Grundstücks im Jahr 2014 davon gewusst, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Entsprechend eines Sachverständigengutachtens von der Stadt dürfte auch bei einer Sicherung noch genug historische Substanz erhalten bleiben, um es weiterhin als ein Denkmal ansehen zu können. Ein Gegengutachten der Eigentümerin reiche nicht aus, weil sie nicht darlegen konnte, warum das Gutachten der Stadt unzureichend sein soll. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Schilleroper diente zunächst als Zirkusquartier und danach bis zur Einstellung des Spielbetriebs im Jahr 1939 als Theater, zuletzt unter dem Namen „Schilleroper“. Im Jahr 2007 stellte die Stadt Hamburg den seinerzeit nur noch sporadisch genutzten Rundbau unter Denkmalschutz.
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Nach einem durch einen Vergleich im Jahr 2020 beendeten Rechtsstreit über angeordnete Sicherungsmaßnahmen beseitigte die Eigentümerin mit entsprechenden Genehmigungen der Stadt die Nebengebäude des Rundbaus und entfernte dessen Dach und Wände bis auf das Tragwerk. Eine von der Eigentümerin im Jahr 2022 beantragte denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Beseitigung des Tragwerks erteilte die Stadt nicht. Eine Entscheidung über den Widerspruch gegen die Ablehnung steht noch aus. (mp)
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