Hamburg

Schiller-Oper als Schandfleck: Linke macht Druck auf den Senat

Gerüst an der Schilleroper in Hamburg-St. Pauli, davor Schild: Einsturzgefahr, Betreten verboten.
Die leer stehende Schiller-Oper in Hamburg-St. Pauli ist von einem Metallgerüst umgeben – ein Schild warnt vor dem Betreten des Geländes. (Archivbild)

Seit rund 20 Jahren verfallen die Reste der Schiller-Oper auf St. Pauli. Die Linke fordert mehr Engagement vom Senat.

Die Schiller-Oper in St. Pauli steht seit rund 20 Jahren leer, das Areal liegt brach und die Metallkonstruktion verfällt. Das denkmalgeschützte Gebäude gehöre zu den „offensichtlichsten Schandflecken” der Hamburger Stadtentwicklungspolitik. 

Die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisiert diesen Zustand. Sie fordert den Senat mit einem neuen Antrag dazu auf, die Überführung von Denkmal und Grundstück in öffentliches Eigentum zu prüfen. 

Die Linke wirft der Eigentümerin, der Schilleroper Objekt GmbH unter Geschäftsführerin Mareike Janssen, vor, kein Interesse an einer weiteren Nutzung der Schiller-Oper zu haben. „Der Senat darf sich von ihr nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen“, sagt Marco Hosemann, stadtentwicklungs- und denkmalpolitischer Sprecher der Fraktion.

Schiller-Oper: Linke fordert Zukunftskonzept

Gleichzeitig legt die Fraktion ein Zukunftskonzept vor, das die Schiller-Oper zu einem „Modellprojekt für Soziales, Sport, Kunst und Kultur“ entwickeln soll. Danach soll die Schiller-Oper in Zukunft „zu einem besonderen Treffpunkt der Stadt werden” und Platz für Soziales, Sport, Kunst und Kultur schaffen. Auf dem Areal könne zudem bezahlbarer Wohnraum entstehen, so die Idee der Linken.

Anfang April dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Eigentümerin abgewiesen. Sie muss das denkmalgeschützte Stahlgerüst auf eigenen Kosten sichern.

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Das Gericht hält die Maßnahmen für wirtschaftlich zumutbar. Seit 2007 steht die Schiller-Oper unter Denkmalschutz, das sei der Eigentümerin schon beim Kauf des ehemaligen Zirkus- und Theaterbaus im Jahr 2014 bekannt gewesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Zuvor hatte die Stadt 2024 ein Sicherungsverfahren eingeleitet, um den weiteren Verfall zu stoppen und den Erhalt des Bauwerks zu sichern – notfalls auf Kosten der Eigentümerin. Die hatte sich jedoch mehrfach gewehrt und nichts unternommen. (mp)



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