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  • Foto: MOPO (Symbolfoto)

Sadistisch und pervers: Frauen gequält: Hamburger Couchsurfing-Vermieter droht Strafe

St. Georg –

Er soll seinen Gästen Abführmitteln und harntreibende Medikamente verabreicht haben: Jetzt hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Strafbefehl beim Amtsgericht St. Georg gegen einen 29-jährigen Couchsurfing-Vermieter beantragt. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Der Mann hatte über die Übernachtungsplattform im Internet Frauen in seine Einzimmerwohnung eingeladen. Wie das „Abendblatt“ im Sommer 2019 exklusiv berichtet hatte, hatten mehr als 20 Opfer gemeldet, während ihres Aufenthalts unter starkem Harndrang und Durchfall gelitten zu haben. Die Frauen müssen Höllenqualen gelitten haben, da die Toilette in dem kleinen Apartment angeblich defekt war.

Attacke in Hamburg: Frauen glaubten an einen Virus

In einem Forum tauschten sich die Frauen später aus. Alle berichteten übereinstimmend von den plötzlich auftretenden Beschwerden und dem defektem Klo. In einem Fall schlug der Mann einer Frau einen Spaziergang zu einem nahegelegenen Café vor, da seine Toilette ja nicht funktioniere. Dabei lief er jedoch so langsam, dass die Frau in ihrer Not ein Baustellenklo aufsuchte.

Anderen Frauen hatte er dem Bericht nach seine Dusche für die Notdurft angeboten oder vorgeschlagen, sie sollen „in die Büsche gehen“, er würde sie auch begleiten.

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Quälte ein Hamburger Couchsurfing-Vermieter Frauen mit Abführmitteln?

Angriff bei Couchsurfing: 2018 erstattete eine Frau Anzeige

Da die betroffenen Frauen glaubten, sie hätten sich einen Virus eingefangen, hatten sie stets positive Bewertungen über ihren angeblich so hilfsbereiten Gastgeber geschrieben.

Nachdem jedoch eine Frau im Oktober 2018 online Anzeige bei der Polizei erstattete, kamen die Ermittlungen ins Rollen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in 18 Fällen erfüllt. 

Fall liegt jetzt beim Amtsgericht St. Georg

Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Nachfrage der MOPO, dass der Antrag eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten beinhaltet, die jedoch auch wahlweise zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im Rahmen der Bewährungsauflagen könne dem Mann auch ein Schmerzensgeld auferlegt werden, welches er an die Opfer zahlen müsste.

Bislang ist der Strafbefehl jedoch lediglich beantragt. Die endgültige Entscheidung darüber muss nun das Amtsgericht St. Georg treffen. Auf Nachfrage der MOPO heißt es dazu, dass über den Antrag noch nicht entschieden sei. (jek)

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