Flaschen gesammelt: Armer Rentner ist ehrlich – und wird vom Amt dafür bestraft
Um sich zu seiner niedrigen Rente etwas Geld dazuzuverdienen, hat ein Rentner aus Altona Flaschen gesammelt. Das Sozialamt zog dem Mann das Pfandgeld daraufhin von seiner Grundsicherung ab. Was sagt das Gesetz in einem solchen Fall?
Es ist ein Streit um knapp 60 Euro, die sich ein Rentner aus Altona im September durch das Sammeln von Pfandflaschen verdient hatte. Der Mann erhält aufgrund seiner niedrigen Rente zusätzlich Grundsicherung. Seinen Erlös durch die Pfandflaschen hat er daher beim Sozialamt gemeldet.
Bezirksamt Altona: Keine Ausnahmen für Erlöse durch Pfand
Wie das Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ berichtet, zog das Sozialamt dem Mann daraufhin aber das Pfandgeld von seiner Grundsicherung ab. Das Bezirksamt Altona habe dem Straßenmagazin auf Nachfrage erklärt, dass alle Nachweise von Einnahmen vom Grundsicherungsamt „bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt“ würden – auch Einkünfte durch Pfandsammeln. Dafür sehe das Sozialgesetzbuch keine Ausnahmen vor.

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Kleinstbeiträge „vollständig anrechnungsfrei“
Das Bundessozialministerium sieht das aber offenbar anders: Das Ministerium bestätigte „Hinz&Kunzt“ zwar, dass grundsätzlich alle Erlöse auf den Sozialhilfeanspruch anzurechnen seien.
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Allerdings sehe das Sozialgesetz tatsächlich Ausnahmen vor, die auch für das Pfandsammeln gelten würden: Ergeben sich aus dem Flaschensammeln nur Kleinstbeiträge, seien diese nämlich „vollständig anrechnungsfrei“. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil des Düsseldorfer Sozialgerichts aus dem Jahr 2020 – dabei ging es sogar um 100 Euro Verdienst durch Pfandsammeln.
Insgesamt seien bis zu 281,50 Euro für einen alleinstehenden Hilfebeziehenden anrechnungsfrei, wenn das Flaschensammeln „einen erheblichen Teil zur Bestreitung des Lebensunterhalts“ beiträgt, so das Ministerium. (mp)
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