• 30. Mai 2020: Einsatzkräfte sichern den Tatort in Bergedorf.
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Prozess um Mordversuch: Mann ballert durch Wohnungstür und verfehlt Familie knapp

Kriminelle überfallen einen jungen Drogenhändler und rauben ihm viel Geld. Der Überfallene nimmt eine beinahe tödliche Rache. Jetzt muss sich das Hamburger Landgericht mit einem Fall befassen, in dem die Grenzen zwischen Täter und Opfer fließend sind.

Wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und Drogenhandels muss sich seit Dienstag ein 20-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insgesamt neun Straftaten vor.

Hamburg: Raubüberfall am S-Bahnhof

Der Angeklagte soll mit Marihuana und Kokain gehandelt haben und am 19. April dieses Jahres Opfer eines Raubüberfalls geworden sein. Die Täter hätten ihm zum Schein acht Kilo Marihuana für 40 000 Euro angeboten. Beim vereinbarten Treffpunkt auf einem Parkplatz am S-Bahnhof Nettelnburg schlugen sie ihn nieder und raubten ihm das Geld.

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Verteidigerin Fenna Busmann und ihr Kollege Florian Melloh verdecken den jungen Angeklagten.

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Der 20-Jährige habe anschließend die Angreifer zu einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Neuallermöhe verfolgt. Dort habe er dreimal durch eine Wohnungstür geschossen, hinter der er die Räuber vermutete. Tatsächlich verfehlten die Schüsse nur knapp eine Familie.

In den Wochen danach habe der Angeklagte versucht, den Verlust des Geldes durch verstärkten Drogenhandel auszugleichen, erklärte der Staatsanwalt. Zudem habe sich der junge Mann entschlossen, sich an den ihm bekannten Räubern zu rächen.

Hamburg: Attacke mit Hammer

Am 30. Mai habe er zusammen mit zwei Komplizen einen der Räuber, einen damals 22-Jährigen, vor einer Sparkassenfiliale in Bergedorf abgepasst. Einer der Komplizen habe mit einem Hammer zugeschlagen. Dieser konnte den Schlag abwehren und zunächst zu einer Bushaltestelle flüchten. Dort wurde er mit einem Pfefferspray attackiert.

Bergedorf: 22-Jähriger angeschossen

Als er erneut wegrannte, soll der Angeklagte neunmal auf den Flüchtenden geschossen haben. Drei Schüsse trafen den Mann in Becken, Oberschenkel und Knie, woraufhin er zusammenbrach. Im Glauben, den 22-Jährigen getötet zu haben, seien der Angeklagte und seine beiden Komplizen geflüchtet.

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Der Verletzte wurde notoperiert und überlebte. Er tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf, lässt sich aber durch einen Anwalt vertreten. Der Angeklagte und einer der Komplizen wurde nach Polizeiangaben am folgenden Tag in einem Hamburger Hotel festgenommen. Der 20-Jährige sitzt seitdem in Haft. Zur Anklage äußerte er sich zunächst nicht.

Seine beiden Verteidiger monierten das Vorgehen des Haftrichters. Dieser habe einen Haftprüfungstermin „heimlich“ und rechtswidrig auf Video aufgezeichnet. Die Anwälte kritisierten zudem, dass die Staatsanwaltschaft noch keine Ermittlungsakten aus Frankreich zu dem weit verzweigten Fall vorlegen konnte.

Auf Missfallen stieß auch die Corona-bedingte Sitzordnung im Saal. Wegen größerer Abstände war eine Schöffin mit ihrem Stuhl in die Ecke des Saales gerückt, angeblich aus dem Blickfeld der Verteidigung. Außerdem protestierte einer der Anwälte gegen die Ankündigung des Vorsitzenden Richters, Zeugen möglicherweise auch mit Maske aussagen zu lassen. (dpa)

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