Gericht 

Polizeihund beißt Mann: Diensthundeführerin vor Gericht

Mehrere Personen im Gerichtssaal an Tischen und im Richterbereich während einer Verhandlung.
Die angeklagte Polizistin (links) mit ihrer Verteidigerin vor Gericht.

Ein nächtlicher Polizeieinsatz endet für einen 41-Jährigen mit Hundebissen im Krankenhaus. Nun steht die Diensthundeführerin der Polizei vor Gericht. 

Eine Hamburger Polizistin (42) soll bei einer Fahrzeugkontrolle ihren Diensthund auf einen Verdächtigen losgelassen haben. Am Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag ein Prozess gegen Petra T. (Name geändert) wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt begonnen. Als Diensthundeführerin soll sie bei dem nächtlichen Einsatz im Januar 2023 unverantwortlich gehandelt haben. 

Zu dem Vorfall kam es im Januar 2023 an der Kreuzung Langenfelder Damm/Kieler Straße (Eimsbüttel). Laut Staatsanwaltschaft hatte die 42-Jährige dem Diensthund das Kommando zum Zubeißen erteilt, obwohl sie gewusst habe, dass die Situation dies nicht erfordert habe. Beim Prozessauftakt schwieg die Polizistin zu den Vorwürfen.

Diensthundeführerin vor Gericht

Das Opfer (41), ein Bauarbeiter aus Wedel, tritt als Nebenkläger auf. Er spricht weder Deutsch noch Englisch, eine Dolmetscherin übersetzt. Er sei mit zwei Männern in einem Auto unterwegs gewesen, als die Polizei sie stoppte, sagte er laut Dolmetscherin. 

Nach einem langen Arbeitstag und ein paar Gläsern Wein habe er es sich demnach auf der Rückbank bequem gemacht und sei eingeschlafen – bis Chaos und Geschrei losgebrochen seien. Er habe beobachtet, wie sein Freund von der Polizei vom Beifahrersitz aus dem Auto gezogen wurde. Neben ihm habe ein Polizist mit einer Taschenlampe die Seitenscheibe eingeschlagen. 

Dann sei die rechte Tür geöffnet worden und alles ganz schnell gegangen: „Da sprang ein Hund auf mich, um mich am Hals zu beißen.“ Dahinter habe Petra T. gestanden, die dem Tier Kommandos gegeben habe. Er habe versucht, durch die linke Autotür zu fliehen. Doch der Hund habe sich in seine Wade verbissen. Als er es schließlich aus dem Auto geschafft habe, habe der Hund immer noch nicht von ihm abgelassen. Die Polizistin habe das Tier nicht mehr unter Kontrolle gehabt, sagte der Mann.

Polizeihund biss zu – Opfer musste operiert werden

Laut Anklage wurde der Mann mehrfach in beide Oberarme und Oberschenkel sowie in den linken Unterschenkel gebissen. Im Krankenhaus mussten die Wunden teilweise genäht werden. Wegen einer Wundinfektion wurde dem Mann in einer Operation Haut transplantiert. Bis heute leidet er nach eigenen Angaben beim Sport unter Schmerzen. 

Damals habe er das Wort Hund auf Deutsch nicht gekannt. Jetzt könne er es nicht mehr vergessen: „Das werde ich bis zu meinem Tod erinnern“, übersetzte die Dolmetscherin die Worte des Mannes. 

Polizisten werteten Cuttermesser als Alarmzeichen

Nach Angaben der Einsatzleiterin, die als Zeugin vor Gericht aussagte, waren die Beamten auf das Auto aufmerksam geworden, weil vorn das Kennzeichen fehlte. Sie hätten das Blaulicht eingeschaltet und seien dem Wagen gefolgt, der daraufhin beschleunigt habe und erst in einem Privatweg hinter einer Kurve stehen geblieben sei. Als die Beamten das Fahrzeug erreicht hätten, sei der Fahrersitz leer gewesen.

Nachdem der Beifahrer von seinem Sitz bugsiert und in Handschellen gelegt worden sei, hätten die Polizisten den Mann auf der Rückbank mehrfach aufgefordert, auszusteigen. „Die Bereitschaft seinerseits, auf irgendeine Art und Weise mit uns zu kooperieren, schien gegen null zu sein“, sagte die Einsatzleiterin. Dass der Mann weder Deutsch sprach noch verstand, sei den Beamten nicht aufgefallen. 

Zudem hätten die acht anwesenden Beamten die Tatsache, dass der Beifahrer ein Cuttermesser bei sich gehabt habe und der Raum im Auto begrenzt gewesen sei, als Alarmsignal verstanden. Um den Verdächtigen möglichst schnell aus dem Auto zu befördern, habe die Hundeführerin übernommen.

Gericht bezweifelt Brenzligkeit der Situation

Dass die Beamten die Situation als so brenzlig einschätzen, verwunderte die Staatsanwältin: Das Opfer hätte erst einmal aussteigen und mit einem gefährlichen Gegenstand hantieren müssen, argumentierte sie. Bei acht Polizeibeamten habe sich die Gefahr in Grenzen gehalten.

Auch der Vorsitzende Richter wunderte sich, warum es den Polizisten so dringlich erschien, den Mann von der Sitzbank zu befördern, und warum die Beamten keine Alternative dazu sahen.

Ein Polizeihund werde grundsätzlich stufenweise eingesetzt, erklärte ein als Zeuge geladener Ausbilder für Diensthundeführer und Diensthunde, der auch Ausbilder der Angeklagten war. Schon die Präsenz und das Bellen eines Hundes würden bei den meisten Verdächtigen Eindruck machen. Reiche das nicht aus, werde der Einsatz angedroht. Mit einem Maulkorb könne der Hund Verdächtige dann stoßen. „Wenn die Person sich wehrt und nicht Folge leistet, kann ich den Hund zum Beißen einsetzen, das ist dann die Steigerung“, erklärte der Ausbilder.

Der Prozess wird am nächsten Dienstag fortgesetzt. (dpa/ts)

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