Mann gibt beim Bezahlen an der Kasse im Geschäft die PIN Geheimnummer in ein EC-Gerät ein.

Ein Mann gibt eine PIN-Nummer in ein Kartenlesegerät ein. (Symbolbild) Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Vor dieser neuen Betrugsmasche mit EC-Karten warnt die Polizei

Sie geben vor, etwas überprüfen zu müssen, dann zücken sie das Kartenlesegerät – und machen sich mit der EC-Karte aus dem Staub. Seit kurzer Zeit verzeichnet die Hamburger Polizei viele Fälle einer neuen Betrugsmasche. Dabei ist bereits ein großer finanzieller Schaden entstanden. Wie Sie sich vor dem Trickbetrug schützen können.

Rund 30 Taten mit der neuen Betrugsmasche hat das zuständige Landeskriminalamt 43 seit Anfang April in ganz Hamburg registriert. Die Vorgehensweise der Täter – meist ein oder zwei Männer – ist stets dieselbe: Unter dem Vorwand, Mitarbeiter eines Telefonanbieters zu sein, klingeln sie an verschiedenen Adressen. Sie geben an, Telefondosen oder WLAN-Router kontrollieren zu müssen, und werden schließlich in die Wohnungen gelassen.

Nach Zahlungsvorgang: Falsche EC-Karte ausgehändigt

Sobald die vermeintliche Überprüfung erfolgt, zücken die Täter ein Kartenlesegerät: Knapp fünf Euro sollen die Geschädigten per EC-Karte zahlen. „Die Zahlvorgänge schlugen zwar fehl, jedoch erlangten die Täter auf diese Weise die PIN und die dazugehörige Bankkarte, denn: Die Geschädigten bekamen in jedem Fall eine andere, falsche Karte ausgehändigt“, wie die Polizei mitteilte.

Nach der fehlgeschlagenen Kartenzahlung kündigen die Täter eine Barzahlung an. Doch statt wie verkündet einen Quittungsblock aus dem Auto zu holen, machen sie sich aus dem Staub.

Mit der gestohlenen Karte und der PIN hoben sie in den vergangenen Fällen Geld ab oder kauften ein. Dabei ist bereits ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich entstanden.

Polizei gibt Verhaltenstipps

Wie die Polizei mitteilte, seien beide Männer häufig insgesamt dunkel gekleidet gewesen und Anfang bis Ende 20 Jahre alt. Einer der beiden wird als 1,80 Meter groß und schlank beschrieben. Er soll kurze, dunkelblonde Haare und teilweise einen leichten Bartansatz haben. Sein Komplize sei etwa 1,70 Meter groß und von schlanker bis kräftiger Figur. Er habe kurze, dunkle Haare und sei teilweise mit Vollbart beschrieben.

Um sich vor dem Betrug zu schützen, rät die Polizei: „Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!“ Fremde sollten nicht in die Wohnung gelassen werden, ohne deren Berechtigung zu prüfen. Zwar sollen der oder die Täter in einigen Fällen auch einen vermeintlichen Dienstausweis vorgezeigt haben. Die Polizei rät aber, sich als Nachweis auch den Behördenausweis zeigen zu lassen und diesen zu überprüfen.

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Zudem wird geraten, Gespräche bei leicht geöffneter Tür mit aktiviertem Sperrbügel zu führen. Wenn trotzdem ein unsicheres Gefühl bleibt, sollten die Personen nicht in die Wohnung gelassen werden, bis der Besuch telefonisch bei den entsprechenden Stellen bestätigt wurde.

„Haben Sie jemanden reingelassen? Achten Sie darauf, dass Sie direkt nach dem Einlass Ihre Wohnungstür schließen. Häufig wird diese, von Ihnen unbemerkt, vom ersten Täter offengelassen, sodass heimlich ein zweiter Täter eintreten kann“, warnt die Polizei. Auch ein Nachbar könne zur Unterstützung hinzugerufen werden, damit sich der „Besuch“ in Momenten der Ablenkung nicht allein in der Wohnung bewegen kann. (mp)

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