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  •  (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Urteil nach Messer-Attacke: Mann sticht Vermieter im Auto in den Hals

Billwerder/Hamm –

Ende April war ein 43 Jahre alter Mann von seinem Untermieter (42) mit einem Messer angegriffen und dabei schwer am Hals verletzt worden. Die Hintergründe der Tat waren lange unbekannt. Nun ist am Montag in Hamburg ein Urteil in dem Fall gesprochen worden – es geht um versuchten Mord.

Nach Überzeugung der Strafkammer des Landgerichts fuhren die zwei Männer in der Nacht auf den 29. April durch Allermöhe und Billwerder. Sie waren im Auto des späteren Verletzten unterwegs, einem VW Amarok-Pick-Up.

Urteil in Hamburg: Mann sticht Vermieter in den Hals – acht Jahre Haft

An einem abgelegenen Ort stach der Jüngere dann zu, traf den Älteren am Hals – da sind sich Staatsanwaltschaft und Richter sicher. Der 42-Jährige flüchtete daraufhin, stellte sich aber noch in der Nacht Polizisten der Wache 41 am Sievekingdamm (Hamm). Der 43-Jährige fuhr schwer verletzt zum Unfallkrankenhaus Boberg, wo er dann notoperiert und gerettet wurde.

Doch was trieb den 42-Jährigen zu seiner Tat? Das Motiv bleibt weiter unklar, auch nach dem Urteil, in dem nur die Schuldfrage seitens der Strafkammer festgestellt und geklärt werden konnte. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, dass der 43-Jährige ihn angreifen wollte, er ihn nur entwaffnet und dieser sich selber am Hals verletzt habe – ohne Fremdeinwirkung. Aus gerichtsmedizinischer Sicht sei dies unwahrscheinlich, hieß es in der Urteilsbegründung.

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Fakt ist: Der 43-Jährige nahm den Jüngeren auf, um diesen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Doch der sollte irgendwann auch wieder ausziehen – und ein Darlehen bezahlen, das er vom 43-Jährigen bekam. „Der Angeklagte hat möglicherweise aus dem Abhängigkeitsverhältnis ausbrechen wollen“, so der Richter. Auch ein sexuelles Interesse des bisexuellen Geschädigten an dem Angeklagten könne bei der Tat eine gewichtige Rolle gespielt haben.

Hamburger Gericht: Angeklagter wollte Auto noch anzünden

Gegen den Angeklagten und seine Aussage, er habe nur in Notwehr gehandelt, steht auch die Tatsache, dass er nach der Tat mit dem blutigen Messer versucht haben soll, einen Hinterreifen zu zerstechen. Dazu hatte er vier Flaschen Grillanzünder dabei – laut Strafkammer wollte er damit wohl das Auto anzünden, ließ von seinem Vorhaben aber noch rechtzeitig ab.

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte die Kammer den 42-Jährigen am Montag zu einer achtjährigen Haftstrafe. Damit entsprach sie der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil in dem Fall ist noch nicht rechtskräftig.

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