Nach Millionen-Schaden: Richter watscht Haspa ab

Haspa in Norderstedt
Norderstedt: Blick auf den Eingang der Haspa-Filiale in der Rathausallee.

Für den Mega-Coup reichte ein simples Loch in der Decke. Aus dem Tresorraum einer Haspa-Filiale in Norderstedt verschwanden im August 2021 Geld und Wertsachen im Wert von Millionen Euro. Weil die Schließfach-Mieter danach von der Haspa jeweils höchstens 40.000 Euro Schadensersatz bekamen, zogen drei Kunden vor Gericht. Jetzt fiel das Urteil – und der Richter übte deutliche Kritik an der Bank.

Monate vor dem Norderstedter Millionen-Coup am ersten August-Wochenende 2021 hatten es Täter auf die Haspa an der Holstenstraße (Altona-Altstadt) abgesehen. Dort waren sie allerdings durch einen Zufall bei ihrem Vorhaben gestört worden. Mit einem Kernbohrer hatten sie sich Zugang zum Tresorraum verschaffen wollen. Genau zehn Monate später nutzten die Täter dann exakt die gleiche Strategie. Sie mieteten die Wohnung über der Norderstedter Filiale, bohrten ein riesiges Loch in den Boden der Wohnung und in die Decke des Tresorraums. Und leerten dort mehr als 600 Schließfächer.

Jürgen Hennemann, der Anwalt der Kläger, sagt: „Die Täter hätten dort auch eine Party feiern können und niemand hätte es gemerkt.“

Richter: Haspa muss Sicherheitsmaßnahmen an Täterwissen anpassen

Deswegen ist der Fall für Richter Christoph Ruholl bei seiner Urteilsverkündung klar. Eine „Pflichtverletzung“ habe sich als ursächlich für den Raubzug erwiesen. Die Haspa müsse grundsätzlich ihre Sicherheitsmaßnahmen an Täterwissen anpassen. „Dass das passiert ist, sieht die Kammer nicht“, so der Richter. Heißt: Wenn einmal ein Kernbohrer fast erfolgreich gewesen ist, müsse man sich für so einen Angriff danach wappnen.

Die Haspa hatte nach dem Einbruchsversuch in Altona einen Bewegungsmelder ausgetauscht. Dass das nicht ausreichend gewesen sei, hätte die Haspa wissen müssen, so Richter Ruholl. Zumal auch in Altona der Bewegungsmelder einfach abgeklebt worden sei. Die Bank hätte daraufhin das „hohe Maß an Professionalität“ der Täter in ihrer Bewertung berücksichtigen, den Schutz ihrer Filialen sorgfältiger überprüfen müssen. Der Richter kritisierte, dass es im Tresorraum in Norderstedt keine Kameraüberwachung gab beziehungsweise dass kein Personal dabei war, denn sich Kunden zu den Schließfächern begaben.

Auch dieser riesige Bohrkopf wurde sichergestellt.
Auch dieser riesige Bohrkopf wurde im Oktober 2020 in Altona sichergestellt.

Die Haspa habe zwar das Risiko erkannt, aber nicht ausreichend gehandelt, führte der Richter aus. Durch eine dauerhafte Überwachung, beispielsweise durch einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, hätte sich die Manipulation beziehungsweise das Abkleben des Bewegungsmelders verhindern lassen, und damit wäre es nicht zum Einbruch gekommen, so Ruholl.

Thomas Schikorra, rechtliche Vertretung der Haspa, lauscht den Worten des Richters mit ernster Miene. „Wir werden das schriftliche Urteil abwarten, das ist dem Respekt vor dem Gericht geschuldet“, sagt er am Ende, kündigt aber gegenüber der MOPO an, dass die Haspa in Berufung gehen werde. Vor allem der Bewegungsmelder des „Martkführers“, so betont er, sei „manipulationssicher“ gewesen.

Kammer: Haspa muss für Schaden aufkommen

Die Kammer stellt außerdem fest, dass die Haftungsobergrenze von 40.000 Euro auch deshalb nicht greife, weil unklar sei, auf welchen Fall sie sich beziehe. Auch könne den Schließfach-Mietern kein Mitverschulden angehängt werden.

Die Folge: Zweien der drei Kläger muss die Bank nun ihren Schaden vollends erstatten, darunter Manfred Troyke (67), dem die Bank nun 110.000 Euro überweisen muss. Im dritten Fall konnte nicht geklärt werden, wie viel Bargeld sich wirklich in dem Schließfach befand.

Jürgen Hennemann, Anwalt mit Sitz in Buchholz in der Nordheide, vertritt zahlreiche Opfer in dem Haspa-Verfahren.
Jürgen Hennemann, Anwalt mit Sitz in Buchholz in der Nordheide, vertritt zahlreiche Opfer in dem Haspa-Verfahren.

Für Jürgen Hennemann und seine Mandaten ist das Urteil ein Erfolg. Der Anwalt sagt, dass ihn persönlich die Entscheidung der Kammer freue. Der Rechtsanwalt fand erneut kritische Worte für die Haspa: „Anstatt über eine Berufung zu fabulieren, sollte sie realisieren, dass sie in ungewöhnlichster Weise von einem deutschen Gericht gemaßregelt wurde.“ Sie müsse dazu akzeptieren, „dass ihr Versuch gescheitert ist, nicht nur ihre Kunden, sondern auch die Öffentlichkeit über ihre mangelhafte Schließfach-Sicherheit zu täuschen“.

Für die Haspa hingegen sei die Entscheidung der Kammer „nicht nachvollziehbar“. Eine Sprecherin sagte: „Unsere Kunden wie auch wir sind Opfer von Schwerkriminellen geworden. Der Verlust unserer Kunden macht auch uns betroffen, ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten.“

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Im Prozessverlauf hatten sich die Haspa-Rechtsanwälte versucht zu wehren, indem sie sagten, dass die Tresorräume der Bank ausreichend gesichert gewesen seien. Man habe mit so einer „Hollywood-Tat“ nicht rechnen können und müssen. Anwalt Hennemann konterte: Die Täter hätten sich eben nicht auf dem Niveau von Tom Cruise in „Mission Impossible“ bewegt. Die Sicherheitstechnik, die die Haspa benutze, sei fernab vom technischen Fortschritt und „primitiv“. Und er ergänzte: „Gängige Körperschall- und Vibrationssensoren hätten den Einbruch verhindert. Aber sie haben um den Super-Gau gebettelt und ihn letztlich bekommen.“