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Nach Menschenjagd in Hamburg: Auch wer Fotos weiterleitet, macht sich strafbar

Ein Polizist mit einem Smartphone in der Hand (Symbolfoto)
Die Polizei kritisiert Social-Media-Selbstjustiz und das Verbreiten von Fotos in Chat-Gruppen scharf.

Wie ein Lauffeuer verbreiteten sich vor rund zwei Wochen im Internet die Fotos eines Mannes, dem in Chat-Gruppen und diversen sozialen Netzwerken vorgeworfen wurde, Kinder anzusprechen, um sie zu entführen. Das Fatale: An den Vorwürfen ist offensichtlich nichts dran, sie sind falsch – die Fotos des Mannes nun aber vermutlich für immer im Netz. Das sagt Hamburgs Datenschutzbehörde zu dem Fall. Und davor warnt sie.

Der bärtige Mann, der auf den Fotos zu sehen ist, sei eine Gefahr für Kinder, ein sogenannter Mitschnacker, „ein Monster“, heißt es in Chat-Gruppen bei WhatsApp oder Facebook, oft ganz öffentlich: „Bitte achtet auf eure Kinder!“ und „Zeigt das Bild euren Kindern und warnt sie.“ Auch eine örtliche Kita warnte vor dem Mann, dem die Polizei aber keine Straftat nachweisen kann. Wie die MOPO berichtete, könnte ein einfaches Missverständnis ursächlich für die Behauptung sein. Gebrandmarkt ist der Obdachlose trotzdem wohl für immer.

Darum reagieren Betreiber oft konsequent

Niemand müsse dulden, dass Fotos mit seinem Gesicht ohne Einwilligung öffentlich verbreitet werden, sagt ein Sprecher der Datenschutzbehörde. Die Öffentlichkeitsfahndung sei nur Behörden erlaubt und unterliege strengen Regeln. Eigenmächtig initiierte Fahndungsaufrufe erfüllten die engen Ausnahmen und Auflagen des Gesetzes nicht.

Betroffene von solchen Privatfahndungen sollten sich rasch an die Plattform wenden, auf der Inhalte verbreitet werden und die Unterlassung fordern. „In sozialen Netzwerken sind Melde- und Beschwerdewege eingerichtet, mit denen unzulässige Beiträge angezeigt werden können“, so der Sprecher. „Hiervon kann jeder Gebrauch machen, der auf die geschilderten Aufrufe stößt.“ Betreiber reagierten oft konsequent, weil sie rechtlich dazu verpflichtet seien.

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Zudem bestehe die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen und ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen, wozu auch die Polizei rät. Die Datenschutzbehörde weist ausdrücklich darauf hin: Schon die Verbreitung und das Weiterleiten von Bildern ohne Einwilligung der abgebildeten Personen kann strafbar sein.

Der Sprecher: „Das gilt umso mehr, wenn die Verbreitung mit schweren Anschuldigungen verbunden ist. Dann sind wir schnell im Bereich der üblen Nachrede.“ Diejenigen, die die Fotos weiterleiten, stünden in der Beweispflicht.

Private Fahndungsaktionen: „Davon kann man nur abraten“

Nicht nur Betroffenen, sondern auch Lesern solcher Posts rät die Behörde zur Meldung bei entsprechenden Stellen. Der „richtige Weg“ führe in diesen Fällen grundsätzlich immer zur Polizei. Das Appell des Sprechers: „Von privaten Fahndungsaktionen kann man nur abraten.“

Wie ein Lauffeuer verbreiteten sich vor rund zwei Wochen im Internet die Fotos eines Mannes, dem in Chat-Gruppen und diversen sozialen Netzwerken vorgeworfen wurde, Kinder anzusprechen, um sie zu entführen. Das Fatale: An den Vorwürfen ist offensichtlich nichts dran, sie sind falsch – die Fotos des Mannes nun aber vermutlich für immer im Netz. Das sagt Hamburgs Datenschutzbehörde zu dem Fall. Und davor warnt sie.

Der bärtige Mann, der auf den Fotos zu sehen ist, sei eine Gefahr für Kinder, ein sogenannter Mitschnacker, „ein Monster“, heißt es in Chat-Gruppen bei WhatsApp oder Facebook, oft ganz öffentlich: „Bitte achtet auf eure Kinder!“ und „Zeigt das Bild euren Kindern und warnt sie.“ Auch eine örtliche Kita warnte vor dem Mann, dem die Polizei aber keine Straftat nachweisen kann. Wie die MOPO berichtete, könnte ein einfaches Missverständnis ursächlich für die Behauptung sein. Gebrandmarkt ist der Obdachlose trotzdem wohl für immer.