• Hat schon mehrere Gerichtssäle von innen gesehen: Marco H.
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Millionen-Schaden: „Berufsbetrüger“ muss in Knast – auch in Hamburg gab’s Ärger

Hamburg/Luzern –

Marco H. (51) fährt Ferrari, Lamborghini und Rolls-Royce, lässt sich gern in gecharterten Privatjets durch Europa fliegen, residiert in Villen – und stand in der Vergangenheit schon mehrfach vor Gericht. Zuletzt in Luzern (Schweiz): Dort wirft man ihm Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Geldwäsche vor. Vor zehn Jahren musste er sich wegen ähnlicher Vorwürfe schon in Hamburg vor dem Landgericht verantworten.

Das Verfahren vor der Wirtschaftskammer lief über Monate, es ging um ein „Schein- und Kreisgeschäft“, bei dem 2001 stolze 23 Millionen Euro von einer Firma des Imperiums einer anderen zugeschustert wurden. H. war damals Chef der Firma Datasave AG. Laut Anklage handelte es sich bei dem Geschäft um schwere Untreue.

„Berufsbetrüger“ muss in Knast – auch in Hamburg gab’s Ärger

Der Staatsanwalt sagte damals mit ungewohnter Schärfe, dass, sollte der Mann das Gericht als freier Mann verlassen, der Eindruck vermittelt würde: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Dann wandte er sich direkt an die Schöffen: „Hören Sie auf Ihren Bauch. Entspricht es wirklich Ihrem Gerechtigkeitsgefühl, dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommt?“ Kam er. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.

„Das Landgericht hat im Rahmen der Strafzumessung insbesondere berücksichtigt, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die beteiligten Firmen durch die Taten des Verurteilten in wirtschaftliche Not geraten seien“, so eine Staatsanwältin rückblickend zur MOPO. Eine Firma hätte sich nach Sicht des Gerichts unabhängig von den Taten ohnehin bereits in schweren Zahlungsschwierigkeiten befunden.

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Und: Marco H. hätte sieben Millionen Euro im Zeitraum der Tat bereits zurückgezahlt. „Hinsichtlich weiterer 16 Millionen Euro hatte der Verurteilte dafür gesorgt, dass Mittel in dieser Höhe der Firma zur Verfügung standen.“ Dazu sei er nicht vorbestraft gewesen und hätte zur Aufklärung des Falls maßgeblich beigetragen.

Marco H. lebte jahrelang in einer Villa in Luzern (Schweiz).

Marco H. lebte jahrelang in einer Villa in Luzern (Schweiz).

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imago images/Travel-Stock-Image

Der Familienvater aus Flensburg zog in die Schweiz – und soll schon während des Prozesses in Hamburg weitere Straftaten begangen haben: Laut Anklage des Kriminalgerichts Luzern habe H. zwischen 2008 und 2014 insgesamt 9,3 Millionen Franken erwirtschaftet – „mit illegalen Tricks“. So soll er sich den später Geschädigten – Geschäftsführer, ein Autohersteller und ein deutscher Landgraf – als finanzstarker Investor präsentiert und sie zur Geld- und Wertpapieranlage überredet haben. 

Anklage: Sportwagen, Villen und Privatjets statt Investments

Doch statt es anzulegen, soll er das Geld für seinen luxuriösen Lebensstil verwendet haben, der eine Villa mit Seeanstoß, Sportwagen und einen Privatjet samt zwei Piloten und Flugbegleiterinnen umfasste. Die Staatsanwaltschaft nennt ihn einen „skrupellosen Berufsbetrüger“, Marco H. kontert die Anklage als „Prosa-Text ohne jeglichen Beweis“. 

Das Gericht sah das anders und erklärte ihn nun in allen Anklagepunkten für schuldig, verurteilte den 51-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten. Dazu muss H. 36.000 Franken Geldstrafe zahlen – plus die Verfahrenskosten in Höhe von 15.000 Franken. Die Millionen ist er den Geschädigten natürlich auch noch schuldig.

Prozess: Staatsanwaltschaft fordert mindestens acht Jahre Gefängnis

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, teilte ein Sprecher des Kantongerichts Luzern mit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Beschuldigten hätten Berufung eingelegt; die eine Partei, weil sie die Strafe zu hoch findet, die andere, weil sie zu niedrig sei: Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens acht Jahre Knast für den Flensburger Marco H.

Der 51-Jährige, der mittlerweile in Großbritannien wohnt, möchte auf MOPO-Nachfrage nichts zum Prozess und den Vorwürfen gegen ihn sagen. Sein Anwalt Arno Thürig: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äußert sich mein Klient nicht zur Sache.“

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