Polizei
Mann uriniert im Gleisbett – und sorgt für Einsatz der Bundespolizei
Ein Mann uriniert ins Gleisbett, Bundespolizisten weisen ihn auf die Gefahren hin. Doch der Wildpinkler zeigt sich unbeeindruckt.
Ein Mann hat am S-Bahnhof Blankenese einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst: Er befand sich auf den Gleisen – offenbar nur, um zu urinieren.
Der sogenannte Fahrdienstleiter des S-Bahnhofs, der sich um den Fahrbetrieb kümmert, sah den Mann am Freitagmorgen um kurz vor 10 Uhr. Der Mann kletterte ins Gleisbett, urinierte und kam wieder auf den Bahnsteig zurück – und das bei normalem S-Bahn-Betrieb. „Der Leiter meldete sich umgehend bei der Polizei“, so Woldemar Lieder, Sprecher der Bundespolizei.
Das ist die Begründung des Mannes
Die Beamten überprüften den Vorfall direkt, indem sie die Kameraanlagen überprüften. So bestätigte sich der Sachverhalt. Vor Ort sprachen Bundespolizisten mit dem Fahrdienstleiter. Dieser gab an, dass der Wildpinkler den Bahnhof bereits verlassen habe.
Die Beamten trafen den Mann in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs an und machten ihn auf die Gefahr aufmerksam, in die er sich begeben hatte. Lieder: „Er zeigte sich uneinsichtig und gab an, dass er sich im Gleisbereich begeben habe, um dort zu urinieren.“
Gegen den 51-Jährigen wurde ein Verfahren eingeleitet, danach wurde er wieder entlassen. Betrunken oder berauscht war er nicht.
Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: „Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten“, betont Lieder.
Triebfahrzeugführer von Zügen könnten nicht ausweichen, oftmals seien die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen noch zu verhindern. „Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer“, so Lieder. „In diesem Fall hat sich der Mann auch direkt an den Stromschienen im S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung ist lebensgefährlich.“