Landwirte-Protest: Warum wird kein Bauer zur Rechenschaft gezogen?
Sie legten mehr als 25 Stunden lang den Verkehr im Hamburger Hafen lahm, sorgten bei Unternehmen für Verluste in Millionenhöhe – doch die Polizei ließ sie zunächst gewähren. Nun kommt heraus, dass sämtliche Beteiligte straffrei davonkommen, obwohl teilweise wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, das Versammlungsgesetz und weitere Tatbestände ermittelt wurde.
Obwohl die Polizei vor Ort Kennzeichen der Traktoren erfasste und Personalien notierte, liefen alle eingeleiteten Verfahren ins Leere. Insgesamt gingen acht Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Sprengstoffgesetz, Sachbeschädigung und Nötigung. Doch alle Verfahren wurden inzwischen eingestellt – sie richteten sich allesamt gegen Unbekannt.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Sprengstoffgesetz
Blick zurück: Am 29. Januar 2024 gegen 8 Uhr kam es auf dem Finkenwerder Ring, Ecke Walterhofer Straße, zu einer Blockade von 70 Traktoren sowie neun Lastwagen. Auf der Fahrbahn kippten Landwirte einen Misthaufen ab und entzündeten einen kleineren Reifenstapel. Gegen Hunger und Durst brachten die Landwirte kurzerhand ihren eigenen Versorgungsanhänger mit.
Damit schienen die Bauern deutlich besser auf die Situation vorbereitet zu sein als die Ordnungshüter. Die anrückenden Polizeikräfte schauten nämlich lange nur zu.
Erst nach mehreren Stunden entschlossen sich die Einsatzkräfte, höflich nachzufragen, ob man die Straße nicht wieder freimachen könnte. Dem Wunsch der Polizisten kam allerdings zunächst niemand nach. Anschließend notierten die Polizisten Kennzeichen der beteiligten Traktoren sowie die Personalien der anwesenden Personen.
Polizei erklärt, warum die Blockade nicht sofort aufgelöst wurde
Das passive Verhalten der Polizei erklärte die Pressestelle der Polizei auf MOPO-Anfrage wie folgt: „Dieses Verhalten wurde als nicht angemeldete Versammlung beziehungsweise nicht angemeldeter Aufzug bewertet, führte aber unter der Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit aus dem Grundgesetz zunächst zu keinen möglichen auflösenden Maßnahmen“, erklärte Polizeisprecher Thilo Marxsen.
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Erst im Verlauf des Morgens erteilte der Polizeiführer die Auflösungsverfügung, die den verbliebenen Teilnehmenden – knapp 40 Traktoren und etwa 50 Personen – der weiterhin verbotenen Versammlung mitgeteilt wurde. Anschließend verließen erste Personen mit ihren Fahrzeugen die Örtlichkeit. Gegen 9.15 Uhr hatten schließlich alle ehemaligen Versammlungsteilnehmenden den Bereich des Finkenwerder Knotens überwiegend wieder in Richtung Niedersachsen verlassen.
Wie es dazu kam, dass von den 70 Traktoren, neun Lastwagen und zahlreichen Passanten am Ende niemand strafrechtlich belangt werden konnte, ist unklar. Von den zahlreichen aufgenommenen Personalien landeten insgesamt nur neun Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft. Davon wurden allerdings sämtliche Vorgänge gegen „Unbekannt“ geführt. Die Erfolgsaussichten waren ernüchternd. Daher wurden nun sämtliche Ermittlungsarbeiten eingestellt.