Krach schon vor Silvester: Warum stoppt die Polizei die verbotene Böllerei nicht?
Angesichts der großen Nachfrage nach Feuerwerk und nächtlicher Schlangen vor entsprechenden Verkaufsstellen ist für den Jahreswechsel 2025/2026 von einem lauten Silvester auszugehen. Einen kleinen Vorgeschmack haben einzelne Hamburger Knall-Freaks ihren Nachbarn bereits am Abend des 29. Dezember gegeben – illegal, denn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Silvesternacht erlaubt. Hat die Polizei gegen solche Verstöße überhaupt eine Chance? Und was droht den Knall-Sündern, wenn sie erwischt werden?
Zu mehr als 30 Einsätzen wegen Kleinbränden musste die Hamburger Feuerwehr in der Nacht vom 29. zum 30. Dezember ausrücken – am Morgen hatte der jährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern offiziell begonnen. Was viele nicht wissen und manchen egal ist: Das Abbrennen von sogenanntem F2-Feuerwerk – also Raketen, Batterien und klassische Böller – ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Davor und danach können Personen, die sich nicht an die Regeln halten, bei der Polizei gemeldet werden.
Feuerwerks-Freaks: Oftmals sind sie schon verschwunden
Wie die Polizei Hamburg der MOPO bestätigte, wurden bereits in der Nacht vom 29. bis zum 30. Dezember mehrere Verstöße durch Nachbarn und Passanten gemeldet, meist rückten die Beamten auch aus. In einigen Fällen konnte die Polizei die Personalien aufnehmen. Je nach Art des Feuerwerks wird dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, bei illegalem Sprengstoff sogar ein Strafverfahren. Dann können bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder gar eine Haftstrafe drohen.
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Realität ist jedoch: Oftmals sind die Feuerwerkssünder verschwunden, bevor die Beamten eintreffen, oder es kommt aus anderen Gründen nicht zum Einsatz. So erfuhr die MOPO, dass vor einem Eingang zum Bahnhof Altona am Montagabend minutenlang geböllert wurde – und obwohl die Bundespolizei den Bahnhof rund um die Uhr überwacht, haben die Beamten nichts bemerkt, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. Er betont: Bei Verstößen sollen Hamburger nicht zögern, sich an die Bundespolizei zu wenden, diese sei bezüglich Feuerwerk genauso zuständig wie die Landespolizei. Das Abbrennen von Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen ist das ganze Jahr über erlaubt.