Falsche Polizisten betrügen Hamburger Senior um riesige Geldsumme
Nachdem ein Senior am Dienstagabend in Bergedorf Opfer eines Trickbetruges geworden ist, sucht die Polizei nach Zeugen. Zwei falsche Polizisten hatten den Mann bei ihrer Tat um einen sehr hohen Geldbetrag gebracht.
Zu dem Vorfall soll es laut Polizei gegen 18 Uhr am Wiesnerring gekommen sein. Dort hatte ein 93-Jähriger einen Anruf durch einen falschen Polizisten bekommen. Angeblich sei er in den Fokus einer Einbrecherbande geraten, die demnächst bei ihm zuschlagen würde.
Täter lenkt Senior ab – Komplize erbeutet sechsstelligen Betrag
Um ihn davor zu schützen, wolle man Bargeld bei ihm abholen, um es zu sichern. Kurz darauf traf der Senior vor seiner Wohnungstür auf zwei Männer. Während einer von ihnen den 93-Jährigen in ein Gespräch verwickelte, schlich sein Komplize in die Wohnung und durchsuchte sie. Mit ihrer Beute, nach MOPO-Informationen ein sechsstelliger Betrag, flüchteten die Trickbetrüger in unbekannte Richtung.
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Einer der Täter ist etwa 28 Jahre alt, schlank und hat laut Polizei ein „südländisches“ Erscheinungsbild. Er hatte schwarze Haare und trug dunkle Bekleidung. Sein Komplize ist demnach kleiner als er und ungefährt 45 Jahre alt. Auch er hat laut Polizei ein „südländisches“ Erscheinungsbild und trug dunkle Bekleidung. Hinweise an Tel. 4286 56789.
Die Polizei rät Folgendes:
– Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Kann eine solch abenteuerliche Geschichte, die Ihnen am Telefon erzählt wird, wirklich stimmen?
– Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
– Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens. Auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn können helfen, solche Taten zu verhindern.
– Geht es am Telefon um Ihr Vermögen, das Sie direkt übergeben sollen, sollten Sie sofort alarmiert sein!
– Legen Sie beim kleinsten Verdacht umgehend auf. Rufen Sie dann die Polizei unter 110 oder ihre örtliche Polizeidienststelle an.
– Lassen Sie grundsätzlich keine Fremden in Ihre Wohnung!
– Führen Sie das Gespräch an der Tür nach Möglichkeit nur bei vorgelegtem Sperrbügel oder durch die geschlossene Tür.
– Prüfen Sie die Berechtigung des Gegenübers, Ihre Wohnung zu betreten: Kann die Person sich ausweisen?
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