Hamburger „Klima-Kleber“ gestoppt – warum sie keine Ermittlungen fürchten müssen
Polizisten stoppten Anfang August eine Gruppe mutmaßlicher Klima-Aktivisten nahe dem Hamburger Flughafen und vereitelten damit womöglich eine erneute Blockade des Rollfeldes – und damit den Ausfall zahlreicher Urlaubsflüge. Innensenator Andy Grote lobte den Einsatz der Beamten. Doch die sind sauer, weil es keine Ermittlungen gegen die Klima-Kleber geben soll. Woran liegt das?
Nach MOPO-Informationen waren den Ereignissen vom 2. August intensive Ermittlungen vorausgegangen. Mit Erfolg: Gegen 5 Uhr morgens stoppten Beamte eine Gruppe Radfahrer, die auf dem Krohnstieg in Richtung Landebahn des Hamburger Flughafens fuhr.
Trotz eindeutiger sichergestellter Gegenstände kein Ermittlungsverfahren
Bei ihnen wurden Utensilien gefunden, die für die Aktionen der Klimaschützer-Gruppe „Letzte Generation“ typisch sind: Banner, Kunstharzkleber und ein Bolzenschneider. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe zum Flughafen unterwegs war, um dort eine Blockadeaktion zu starten.
Ähnlich wie im Juni vergangenen Jahres, als sich eine Gruppe der Aktivisten durch die Sicherheitszäune schnitt, die Rollbahn enterte und sich dort festgeklebte. In der Folge lag der Hamburger Flughafen in der Hauptreisezeit stundenlang lahm. Viele Flüge fielen aus, Tausende Reiselustige strandeten.
Hamburg: Keine Ermittlungen gegen mutmaßliche Klima-Kleber
In den sozialen Netzwerken dankten viele Reisende den Beamten, dass sie in diesem Fall wie geplant ihren Urlaub antreten konnten.
Nun verkündete die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Blockierer eingeleitet werden könne. „Ein Anfangsverdacht habe sich nicht herleiten lassen“, so eine Sprecherin. Polizisten und Polizeigewerkschaften toben.
Gewerkschaften der Polizei empört über Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Dazu Lars Osburg von der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Wer sich mit den Kriminellen der Klima-Kleber-Szene beschäftigt, dem drängt sich geradezu auf, dass die Täter sich hier zumindest bereits im strafbaren Versuchsbereich befunden haben. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen schnellstmöglich das Luftsicherheitsgesetz anpassen.“
Ähnlich beschreibt es Thomas Jungfer von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Es fehlen einem angesichts der Folgenlosigkeit einer solchen offensichtlich geplanten Aktion die Worte“, schreibt er auf X (ehemals Twitter).
Das könnte Sie auch interessieren: Nach Aktion 2023 – Flughafen Hamburg stellt Strafantrag gegen „Letzte Generation“
Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt: „Ob die in einiger Entfernung zum Flughafengelände angehaltenen Personen den Flughafen mit einer Aktion lahmlegen oder andere Straftaten begehen wollten, ist in strafrechtlicher Hinsicht gleichgültig, solange sie nicht zum Versuch einer Straftat unmittelbar angesetzt haben“, sagt Liddy Oechtering, Sprecherin der Anklagebehörde, auf MOPO-Nachfrage. „Der bloße Besitz eines Bolzenschneiders und Klebstoffs sowie böse Absichten sind allein eben nicht strafbar.“
Das bringt Osburg auf die Palme: „Als GdP Hamburg erwarten wir, dass der Flughafenbetreiber Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegt und hier ein Ermittlungsverfahren forciert wird.“