Hamburg

Gefährder im Fokus: So schützt Hamburgs Polizei den CSD

CSD-Parade in Hamburg mit Regenbogenbanner, Trucks und dicht gedrängten Teilnehmenden auf dem Steindamm.
Beim CSD in Hamburg werden in diesem Jahr 250.000 Teilnehmer erwartet.

Dutzende von Fahndern überwachen islamistische Risikopersonen. So viele Polizisten sind insgesamt im Einsatz.

In Hamburg sind aktuell fünf sogenannte Gefährder auf freiem Fuß: Religiöse Fanatiker, gegen die zwar nicht genügend vorliegt, um sie festzunehmen, denen die Sicherheitsbehörden jedoch schwere Gewalttaten bis hin zu einem Terroranschlag zutrauen. Eine Woche nach dem Anschlag auf den Berliner CSD ist das besonders brisant: Denn rund 250.000 Menschen werden am Samstag in Hamburg erwartet.

Obwohl es konkrete Hinweise auf einen geplanten Anschlag nach Angaben der Polizei nicht gibt, wird der Schutz deutlich verstärkt. Nach MOPO-Informationen sollen 1000 Polizisten den CSD absichern. Uniformierte und zivile Beamte, technische Sperren und eine Drohne sind vorgesehen.

Doch wie eng überwacht die Polizei die fünf Gefährder? Nach MOPO-Informationen ist das Kompetenzzentrum für Risikobewertung, kurz KoRis, in den Einsatz eng eingebunden, das beim LKA 2 angesiedelt ist. Die 31-köpfige Einheit wurde im Oktober 2024 als Reaktion auf die Amoktat bei den Zeugen Jehovas in Groß Borstel eingerichtet, um potenzielle Täter immer unter Kontrolle zu haben. Zum KoRis gehört ein zehnköpfiges OSINT-Team („Open Source Intelligence“). Im Zusammenhang mit Gefährdern wertet es öffentlich zugängliche Online-Aktivitäten aus – etwa Hinweise auf neue Kontakte, Gewalt- oder Anschlagsabsichten, Waffenbeschaffung, Reisepläne oder das Ausspähen möglicher Tatorte.

Der Staatsschutz bewertet das Risiko

Alle Erkenntnisse zu islamistischen Gefährdern laufen beim Staatsschutz zusammen, der beim LKA 7 angesiedelt und für politisch motivierte Straftaten und Terrorismus zuständig ist. Zur Einschätzung des Risikos nutzen die Ermittler das Analyseverfahren RADAR-iTE („Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“). Anhand eines festen Fragenkatalogs prüfen sie die vorliegenden Informationen: Gibt es konkrete Tatvorbereitungen oder eine fortschreitende Radikalisierung?  

Jan Reinecke vor dem BDK-Logo im Büro- oder Konferenzraum.
Jan Reinecke, Landesvorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter.

„Die werden ihnen auf den Füßen stehen“

Jan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), erwartet, dass nach den Erfahrungen von Berlin spezialisierte Einsatzkräfte den Gefährdern „ständig auf den Füßen stehen“ werden. Für den Zeitraum der Veranstaltung hält er eine persönliche Rund-um-die-Uhr-Observation für wahrscheinlich.

Eine solche Beschattung läuft nicht wie im Krimi, in dem stundenlang dasselbe Auto hinter dem Verdächtigen herfährt. Das würde schnell auffallen. Verlässt die Zielperson ihre Wohnung, übernimmt ein Team die Beobachtung. Steigt sie in die U-Bahn, folgen Fahnder mit Abstand. Fährt sie später mit dem Auto weiter, wechseln sich mehrere Einsatzfahrzeuge ab.

Die Beamten dokumentieren Treffen, notieren Kennzeichen und tauschen auffällige Beobachtungen ohne Zeitverzug mit der Einsatzleitung aus. So soll früh erkennbar werden, wenn aus einer abstrakten Gefahr ein konkreter Tatplan entsteht.

Rund 20 Beamte für einen Gefährder

Eine Dauerbeobachtung verschlingt enorme Ressourcen. Nach Schätzung eines Insiders werden für eine einzige Zielperson rund 20 Beamte benötigt. Wollte die Polizei alle fünf Gefährder gleichzeitig und ohne Unterbrechung beobachten, wären rechnerisch rund 100 Kräfte nötig. Unter normalen Umständen sei das dauerhaft kaum zu leisten, sagt Reinecke. Während des CSD-Wochenendes könnten jedoch andere Aufgaben zurückgestellt und zusätzliche Kräfte zusammengezogen werden.

Selbst eine enge Überwachung bedeutet nicht, dass die Polizei jede Bewegung technisch verfolgen kann. Solche Möglichkeiten stünden den deutschen Sicherheitsbehörden nur in engen rechtlichen Grenzen zur Verfügung, sagt Reinecke.

Für Observationen, GPS-Ortung und Telekommunikationsüberwachung gelten jeweils eigene gesetzliche Voraussetzungen. Je tiefer der Eingriff in die Privatsphäre, desto höher die Hürden. Besonders weitreichende Maßnahmen bedürfen regelmäßig einer richterlichen Anordnung. „Wir sind ja kein Polizeistaat“, sagt Reinecke. Der Staat müsse zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung abwägen.

Wann darf die Polizei zugreifen?

Eine enge Observation soll der Polizei ermöglichen, rechtzeitig zu erkennen, ob aus einer abstrakten Gefahr ein konkreter Tatplan wird. Alarmzeichen können etwa die Beschaffung einer Waffe, die Suche nach einem Tatfahrzeug oder das Auskundschaften eines möglichen Anschlagsziels sein.

Doch ein einzelner Hinweis reicht für ein Eingreifen meist nicht aus. Erst wenn mehrere Erkenntnisse ein schlüssiges Gesamtbild ergeben und eine schwere Straftat unmittelbar droht, kann die Polizei die Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Gewahrsam nehmen.

Genau darin liegt das Dilemma: Greift die Polizei zu früh ein, verletzt sie womöglich die Rechte eines Menschen, gegen den noch kein ausreichender Verdacht besteht. Greift sie zu spät ein, kann der entscheidende Moment bereits verstrichen sein.

Berlin zeigt den „Worst Case“

Wie gefährlich diese Lücke sein kann, zeigt der Anschlag auf den Berliner CSD. Der Attentäter war den Behörden als Islamist bekannt und als Gefährder eingestuft.

Blumen, Kerzen und Protestschilder am Tatort in Berlin nach dem CSD-Vorfall.
Blumen, Kerzen und Protestschilder am Tatort in Berlin nach dem CSD-Vorfall.

Noch etwa eine Stunde vor der Tat erfasste ihn eine Kamera des Berliner Landeskriminalamts beim Verlassen seines Wohnhauses. Wenig später fuhr er mit einem Transporter in eine Menschenmenge und griff anschließend Menschen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau wurde getötet, 31 Menschen wurden verletzt. Für Reinecke zeigt der Berliner Fall den „Worst Case“: „Ein Mann befindet sich auf dem Radar der Sicherheitsbehörden und kann dennoch zuschlagen.“

Solche Fälle könnten das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat erschüttern, sagt er. Wenn ein Täter der Polizei bekannt war und trotzdem einen Anschlag begeht, entstehe schnell der Eindruck, die Behörden hätten versagt. Tatsächlich hätten sie alles geleistet, was ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und personellen Ressourcen möglich gewesen sei.

Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Die Hamburgerinnen und Hamburger könnten sich nach Reineckes Überzeugung trotzdem darauf verlassen, dass die Polizei „alles ins Feld führen wird, was irgendwie möglich ist“, um einen Anschlag auf den CSD zu verhindern.

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