Anwalt nach Haspa-Einbruch: Täter hätten im Tresorraum „eine Party feiern können“
Die Chronologie der Ereignisse liest sich wie ein Hollywood-Drehbuch: Unbekannte mieten sich über einer Bank eine Wohnung, bohren durch den Boden direkt in den Tresorraum, leeren 600 Schließfächer und machen dabei eine Millionen-Beute. So geschehen in einer Haspa in Norderstedt bei Hamburg im August 2021. Am Mittwoch begann der bereits zweite Prozess zu dem Fall. Doch es geht nicht gegen die Diebe, es geht gegen die Haspa – und für die sieht es nicht gut aus.
Schon im ersten Prozess machte der damalige Richter klar, dass die Haspa ihre Tresorräume besser hätte sichern müssen, nachdem es im Oktober 2020 zu einem Einbruchsversuch mit einem Bohrer in der Filiale an der Holstenstraße in Altona-Altstadt gekommen war.
Die Haspa beteuerte, dies auch getan zu haben, führte einen neu installierten Bewegungsmelder an – doch diesen klebten die Einbrecher, die dann im August 2021 in Norderstedt zuschlugen, kurz vor ihrer Tat einfach unbemerkt ab.
Richterin: Täter hätten im Tresorraum „eine Party feiern können“ und keiner hätte es gemerkt
Katrin Schwarz, Richterin der Zivilkammer 2 am Landgericht Hamburg, teilt im aktuellen Verfahren die Meinung ihres Richter-Kollegen: Sie sehe nach vorläufiger Einschätzung eine Pflichtverletzung der Haspa. Den Versuch in Hamburg hätte die Bank als Warnung verstehen und andere Filialen in Sachen Sicherheit „sehr stark“ nachrüsten müssen. Etwa mit einem Sensor, der auf Lautstärke reagiere – so hatte auch Jürgen Hennemann, der Anwalt der nun klagenden Schließfach-Mieter, argumentiert. Doch weil es solche Sensoren nicht gegeben habe, hätten die Täter in dem Tresorraum „auch eine Party feiern können, niemand hätte es gemerkt“.
In dem aktuellen Prozess klagen zwei Schließfach-Mieter, die von der Haspa 80.000 bzw. 104.000 Euro fordern. Die Bank hatte ihnen nur 40.000 Euro gezahlt, so war es in ihren Haftungsbedingungen festgehalten. Diese – so sagte die Richterin nun – seien wegen der vermutlichen Pflichtverletzung möglicherweise hinfällig.
„Wir sind keine Rechenschaft schuldig“
Die Anwälte der Haspa sehen das naturgemäß anders: Es habe gar keine Pflichtverletzung gegeben, zudem wären zusätzlich monierte Maßnahmen wie ein Sicherheitsdienst in den Tresorräumen „nicht im Sinne der Kunden“, vor allem was die Privatsphäre angehe. Die Tresorräume in Altona und Norderstedt seien außerdem nicht miteinander zu vergleichen. Und auch ein Sensor, der auf Lautstärke reagiere, wie von der Richterin und dem gegnerischen Anwalt gefordert, könne technisch lahmgelegt werden.
Zeugen, die an dem Mittwoch zwar nicht geladen wurden, aber trotzdem im Gebäude des Landgerichts anwesend waren, wurden nicht gehört. Die Richterin hatte beide Parteien gefragt, ob eine spontane Befragung in Ordnung sei, doch die Haspa-Anwälte lehnten das ab. Sie wollten einen neuen Termin. Hennemann forderte eine Begründung. Die Antwort: „Wir sind keine Rechenschaft schuldig“.
Hennemann, der bisher fünf Opfer vertritt, glaubt, dass die Haspa damit versuche, die Prozesse möglichst lange am Laufen zu halten. Mit dem 31. Dezember 2024 würde die Verjährungsfrist enden. Mögliche neue Kläger – es gibt ja immerhin mehr als 600 Geschädigte – könnten so auch abgeschreckt werden. Die Haspa wolle möglicherweise auf diese Art Unsicherheit schüren bei weiteren Betroffenen.
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Dass die Kläger jedoch gute Aussichten haben, zeigte nicht nur Tag eins des laufenden Verfahrens, sondern auch der erste Prozess: Der Richter sah eine Pflichtverletzung, urteilte zugunsten der drei Kläger. Die Haspa ging in Berufung, das neue Verfahren gegen das Urteil des ersten Prozesses vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat bisher noch nicht begonnen.