U-Bahn-Mord wird zum Thema für die Bürgerschaft
Die Tat hat die Menschen in Hamburg und weit darüber hinaus erschüttert. Nun wird sich auch die Bürgerschaft mit dem Tod einer 18-Jährigen, die vor eine U-Bahn gezerrt wurde, befassen.
Der gewaltsame Tod einer 18-Jährigen, die in der vorletzten Woche von einem 25-Jährigen aus dem Südsudan mit vor eine einfahrende U-Bahn in den Tod gerissen wurde, beschäftigt auch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und AfD haben die Tat für die Aktuelle Stunde angemeldet – allerdings mit deutlich unterschiedlichem Zungenschlag.
Während die AfD, die in der Sitzung am Mittwoch das erste Anmelderecht hat, von einer „schrecklichen Gewaltspirale” an den Bahnhöfen und „tödlichen Folgen verfehlter Migrationspolitik” spricht, heißt es im Titel der Anmeldung von SPD und Grünen: „Wir trauern mit den Angehörigen und treten der politischen Instrumentalisierung durch AfD und CDU entgegen.” Die CDU will laut ihrer Anmeldung die „Sicherheit an Bahnhöfen stärken und entschlossen handeln”.
Tschentscher fordert Abschiebung von Geflüchteten mit Gefährdungspotenzial
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hat bereits vor einigen Tagen die Abschiebung gefährlicher Geflüchteter gefordert. Der Fall des Südsudanesen zeige die Dringlichkeit klarer Regeln zur Rückführung von Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, erklärte Regierungssprecher Christopher Harms. Die Tat werfe zudem grundsätzliche Fragen zu Aufnahmeprogrammen jenseits des Asylrechts auf.
U-Bahn-Mord: Täter war laut Staatsanwaltschaft bereits zuvor straffällig geworden
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der 25 Jahre alte Südsudanese die ihm unbekannte 18-Jährige mit iranischer Staatsbürgerschaft im U-Bahnhof Wandsbek-Markt am Donnerstag vorvergangener Woche gepackt und sich mit ihr vor einen einfahrenden Zug geworfen. Beide starben noch am Tatort.
Er war zwar nicht vorbestraft, jedoch mehrfach polizeilich aufgefallen: kleinere Diebstähle, Schwarzfahren, Ruhestörungen, Konflikte in Unterkünften sowie mehrere Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs, Widerstands und Körperverletzung. Sie alle wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Kurz vor der Tat soll er zudem mutmaßlich unter Drogeneinfluss randaliert haben. In städtischen Unterkünften verstieß er wiederholt gegen Hausordnungen und wurde mehrfach umgesetzt oder verwiesen.
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Der Mann war 2024 im Rahmen des humanitären Resettlement-Programms der Bundesregierung nach Deutschland gekommen. (dpa/mp)
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