Reiche werden geschont: Wie Hamburg 857 Mio. Euro Erbschaftsteuer entgehen
Erben großer Firmenvermögen werden von der Erbschaftsteuer ganz oder teilweise verschont – dank der 2016 eingeführten „Verschonungsbedarfsprüfung“, die von Anbeginn umstritten war. In Hamburg wurden zwischen 2016 und 2025 nur 25 Anträge auf Verschonung gestellt – aber die erlassenen Erbschaftsteuern betragen jeweils ein paar Dutzend Millionen Euro.
Den 25 Unternehmenserben wurden insgesamt rund 857 Millionen Euro an Erbschaftsteuern erlassen. Gleichzeitig verzeichnet Hamburg nach Angaben der Pressestelle des Senats in den vergangenen Jahren steigende Einnahmen bei der Besteuerung kleinerer und mittlerer Erbschaften und Schenkungen.
Von 2016 bis 2025 wurden insgesamt 4,9226 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern festgesetzt. Von dieser Summe hat Hamburg durch 25 genehmigte Anträge auf ungefähr 857 Millionen Euro verzichtet. Pro Antrag macht das durchschnittlich rund 34 Millionen Euro.
Im Jahresgutachten 2025/2026 warnt der Sachverständigenrat: „Bei Erbschaften und Schenkungen werden verschiedene Vermögensarten ungleichmäßig besteuert. Vor allem Betriebsvermögen werden steuerlich stark begünstigt“ und fordert eine Reformierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Vorschläge für neue Erbschaftsteuer
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sieht mit dem geltenden Steuerrecht die Kluft zwischen Arm und Reich begünstigt. Dressler verspricht: „Der Hamburger Senat wird sich auf Bundesebene weiterhin mit großem Nachdruck und unter Einbeziehung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der Verschonungsregelungen einsetzen.“
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Statt vollständiger Steuerbefreiungen schlägt er weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen vor. Diese sichern Arbeitsplätze und die zusätzlichen Einnahmen ermöglichen Investitionen. Sicher ist: Steuergerechtigkeit durch Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie aus Bayern gefordert, lehnt Dressel strikt ab. (js)
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