Hamburg
Regelanfrage: Warum der neue Verfassungsschutz-Check an den Radikalenerlass erinnert
Gewerkschaften gehen auf die Straße, während Rot-Grün ein altes Prüfverfahren zurückholen will – und eine historische Wunde wieder aufreißt
Ein Wort kehrt zurück, das in Hamburg schon einmal Karrieren zerstört, Gerichte beschäftigt und eine ganze Generation politisch verunsichert hat: Regelanfrage. So heißt das Verfahren, das der Senat wieder einführen will. Bevor jemand in Hamburg in den öffentlichen Dienst kommt, soll künftig der Verfassungsschutz eingeschaltet werden. Nach dem Willen von SPD und Grünen soll die Anfrage routinemäßig erfolgen – unabhängig von einem konkreten Verdacht. Am Mittwoch, 17. Juni 2026, soll die Hamburgische Bürgerschaft darüber entscheiden.
In Hamburg ist dieses Verfahren alles andere als unbelastet. Vor mehr als 50 Jahren stand es im Zentrum des berüchtigten Radikalenerlasses, bei dem die Hansestadt eine zentrale Rolle spielte. Bundesweit wurden Millionen Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Gerade Lehrerinnen und Lehrer konnten faktisch vom Beruf ausgeschlossen werden.
Wie ein Brief an eine Hamburger Lehrerin den Radikalenerlass vorwegnimmt
Die Geschichte beginnt am 23. November 1971 mit einem Brief. Die Hamburger Lehrerin Heike Gohl bekommt ihn von der Schulbehörde. Sie arbeitet damals seit vier Jahren als Beamtin auf Probe im Schuldienst, unterrichtet Englisch, Gemeinschaftskunde und Religion an einer Grund-, Haupt- und Realschule in Billstedt. Ihre Schülerinnen und Schüler haben sie zur Vertrauenslehrerin gewählt, ihre Prüfungen hat sie mit „gut“ bestanden. Nun läuft ihre Probezeit aus. Eigentlich steht die Verbeamtung auf Lebenszeit an.
Doch die Behörde teilt ihr mit: Sie soll entlassen werden. Nicht wegen schlechter Arbeit. Nicht wegen eines Dienstvergehens. Sondern wegen ihrer politischen Aktivitäten. Gohl engagiert sich für die SDAJ, die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei, und für die DKP selbst.
Am selben Tag veröffentlicht der Hamburger Senat eine Erklärung. Wer in rechts- oder linksradikalen Gruppen aktiv sei, habe im öffentlichen Dienst nichts verloren. Aus dem Fall einer Lehrerin wird ein politisches Signal.
Zwei Monate später wird daraus Bundespolitik: Am 28. Januar 1972 beschließen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder Regeln gegen „verfassungsfeindliche Kräfte im öffentlichen Dienst“. Bekannt wird dieser Beschluss bald als Radikalenerlass.
Warum politische Überzeugungen plötzlich über Karrieren entscheiden
Die Idee klingt einleuchtend: Wer den Staat ablehnt, soll nicht für ihn arbeiten. Doch die große Frage lautet: Woran erkennt der Staat einen Verfassungsfeind? Allein an der Mitgliedschaft in einer Partei oder einer Gruppe?
Die DKP ist damals (wie übrigens auch heute) legal. Für viele linke Gruppen, die von Behörden als verfassungsfeindlich eingestuft werden, gilt das ebenfalls. Trotzdem geraten Mitglieder unter Verdacht. Wer kandidiert, Flugblätter verteilt, auf Versammlungen spricht oder demonstriert, kann später bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst Probleme bekommen.
Die 70er Jahre sind eine aufgeheizte Zeit. Die Bundesrepublik steht mitten im Kalten Krieg. An Universitäten und Schulen sind viele junge Menschen politisiert. Die 68er Studentenproteste liegen nur wenige Jahre zurück. Teile der radikalen Linken orientieren sich an der DDR, an Mao oder an revolutionären Bewegungen.
In Politik und Verwaltung wächst die Angst vor einem „Marsch durch die Institutionen“. Linke, so die Sorge, könnten nicht mehr nur auf der Straße protestieren, sondern Lehrer werden, Richter, Beamte, Professoren – und den Staat unterwandern. Diese Angst gibt es nicht nur bei Konservativen, sondern auch bei Sozialdemokraten. Ihr Antikommunismus hat eigene Wurzeln: in der Erinnerung an Weimar, an die Kämpfe zwischen SPD und KPD, an die DDR und an politische Verfolgung im Osten.
Hinzu kommt politischer Druck. Die SPD-Bundesregierung unter Willy Brandt treibt die neue Ostpolitik voran, sucht Entspannung mit Moskau, Warschau und Ost-Berlin. Genau deshalb greift die Union sie von rechts an und wirft ihr vor, gegenüber Kommunisten zu weich zu sein. Mit dem Radikalenerlass will die SPD zeigen: Entspannungspolitik nach außen bedeutet keine Nachgiebigkeit nach innen.
Wie die Regelanfrage besonders Lehrer unter Druck setzt
In Umsetzung des Radikalenbeschlusses wird die Regelanfrage zum zentralen Instrument: Vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst wird beim Verfassungsschutz nachgefragt, ob dort etwas über den Bewerber gespeichert ist. Schon Hinweise auf politische Aktivitäten können dann zum Problem werden – eine Kandidatur, eine Flugblattaktion, ein Auftritt auf einer Versammlung.
Besonders hart trifft es den Schulsektor. Wer Lehrerin oder Lehrer werden will, ist auf den Staat angewiesen: für das Referendariat, für die zweite Prüfung, für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst. Wer abgelehnt wird, kann allenfalls an Privatschulen ausweichen. Viele können also den Beruf, für den sie ausgebildet wurden, nicht ausüben. Deshalb setzt sich der Begriff Berufsverbot durch.
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Einer der bekanntesten Hamburger Betroffenen ist Hans-Peter de Lorent. 1974 wird er wegen seiner Nähe zum Marxistischen Studentenbund Spartakus und zur DKP nicht verbeamtet, sondern nur als Angestellter eingestellt. Später verarbeitet er seine Erfahrungen in dem Roman „Die Hexenjagd“, wofür er von der Stadt Hamburg verklagt wird.
Später wird de Lorent doch verbeamtet, arbeitet als Lehrer, wird GEW-Landesvorsitzender, sitzt für die Grün-Alternative Liste in der Bürgerschaft und macht sich als Historiker einen Namen. In der Buchreihe „Täterprofile“ arbeitet er die NS-Belastung von Personen im Hamburger Bildungswesen auf. Ausgerechnet der Mann, dem der Staat einst mangelnde Verfassungstreue vorwirft, wird später für seine historische Aufklärungsarbeit mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
Zwischen 1000 und 2000 Bewerber werden in den 1970er Jahren abgelehnt oder entlassen
Bundesweit gibt es in den 1970er Jahren nach Schätzungen zwischen 1,8 und 3,5 Millionen Anfragen beim Verfassungsschutz. Etwa 1000 bis 2000 Bewerberinnen und Bewerber werden zeitweise abgelehnt oder entlassen. Die Zahl der direkten Fälle bleibt vergleichsweise klein. Die Wirkung reicht trotzdem weit darüber hinaus.
Viele junge Leute fragen sich: Kann mir eine Demo schaden? Ein Flugblatt? Eine Mitgliedschaft? Eine Unterschrift? Eine Rede auf einer Versammlung? Wer befürchten muss, dass politisches Engagement später gegen ihn verwendet wird, hält sich eher zurück.
Ende der 70er Jahre wächst die Kritik. Gewerkschaften protestieren. Initiativen sammeln Fälle. Betroffene wehren sich. Auch in der SPD kippt die Stimmung. Immer mehr fragen sich: Schützt diese Praxis wirklich die Demokratie? Oder beschädigt sie sie?
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In Hamburg beginnt das Umdenken früher als in vielen anderen Bundesländern. 1976 wird die Regelanfrage für bestimmte Ausbildungsbereiche eingeschränkt. 1978 schlägt Bürgermeister Hans-Ulrich Klose (SPD) selbstkritische Töne an. Die Atmosphäre der Verunsicherung soll enden. Der neue Maßstab lautet: Nicht die politische Gesinnung soll entscheidend sein, sondern konkretes Verhalten. Nicht die Frage, was jemand denkt, sondern ob es tatsächliche Hinweise gibt, dass diese Person die Verfassung bekämpft.
1979 schafft Hamburg die Regelanfrage weitgehend ab. Der Verfassungsschutz soll nicht mehr automatisch bei jeder Neueinstellung gefragt werden. Nur wenn es tatsächliche Hinweise gibt, soll eine Anfrage möglich sein. In den 80er Jahren laufen die alten Fälle aus. 1987 gilt der letzte Hamburger Fall als erledigt.
Warum Hamburg jetzt wieder über die Grenzen staatlicher Wachsamkeit streitet
Jetzt, mehr als ein halbes Jahrhundert später, will der Senat die Regelanfrage wieder einführen. Die Begründung lautet auch diesmal: Der Staat müsse verhindern, dass Verfassungsfeinde in Schulen, Behörden, Gerichte oder andere öffentliche Stellen gelangen.
Die Lage ist anders als in den 70er Jahren. Heute geht es vor allem um Rechtsextremisten, Reichsbürger, Islamisten und andere Feinde der Demokratie. Damals waren viele Verfahren undurchsichtig. Heute soll es ein Gesetz geben. Betroffene sollen angehört werden. Nicht der Verfassungsschutz entscheidet über die Einstellung, sondern die Behörde.
Das sind wichtige Unterschiede. Aber die Grundfrage bleibt: Wie schützt sich der Staat, ohne zu weit zu gehen? Wer wird überprüft? Welche Informationen darf der Verfassungsschutz weitergeben? Wie alt dürfen sie sein? Und wie können Betroffene sich wehren, wenn falsche oder überholte Angaben gegen sie verwendet werden?
GEW-Chef Sven Quiring: „Weder geeignet noch notwendig, um Demokratie zu schützen“
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Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Gewerkschaften an. GEW und ver.di lehnen die geplante Regelung als anlasslose Überprüfung ab und warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Am Dienstag, 16. Juni, dem Tag vor der Bürgerschaftsentscheidung, wollen sie demonstrieren. Start ist um 16 Uhr am Ballindamm vor der Europa-Passage. Von dort geht es über die Mönckebergstraße zum Landesamt für Verfassungsschutz am Johanniswall. Dort soll bis 17.30 Uhr eine Abschlusskundgebung stattfinden.
Ver.di-Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt sagt: „Der öffentliche Dienst lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Wer diese Menschen unter Generalverdacht stellt, schwächt nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen.“ Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg, nennt die geplante Regelanfrage „weder geeignet noch notwendig, um Demokratie zu schützen“. Sie schaffe „Misstrauen, Intransparenz und Einschüchterung“.
Hamburg entscheidet am Mittwoch also nicht nur über ein neues Prüfverfahren. Die Stadt entscheidet auch darüber, wie eng sie ein Instrument begrenzt, dessen Nebenwirkungen sie aus eigener Geschichte kennt.
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