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  • Die Rote Flora im Schanzenviertel: Hier wollte die rechtsextreme „Pegida München“ demonstrieren.
  • Foto: picture alliance/dpa

Rechtsextreme Demo vor Roter Flora?: BVG schafft Klarheit in Pegida-Streit

Die rechtsextreme Gruppe „Pegida München“ wollte vor dem linksautonomen Kulturzentrum „Rote Flora“ demonstrieren – doch daraus wird nichts: Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Ein Eilantrag wurde bereits am 11. Januar abgewiesen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. 

Demo als Provokation der Linksautonomen in der Hamburger Roten Flora 

Die Veranstaltung unter dem Motto „Rote Flora – ein Ort undemokratischer Denkweise und Verfassungsfeindlichkeit“ hatte vom 11. auf den 12. Januar stattfinden sollen – nur 20 Meter von der „Flora“ entfernt, auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

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Die Versammlungsbehörde hatte auf eine Entfernung von ungefähr einem Kilometer gepocht. Sonst seien Ausschreitungen zu befürchten. Die linksextreme Szene werde die Demo als maximale Provokation verstehen.

Pegida geht gegen Behörden-Entscheidung zur Demo vor der Roten Flora gerichtlich vor

Die Anmelder der Pegida-Demo gingen gegen die Entscheidung der Behörde aber noch weiter gerichtlich vor. Die geplante Mahnwache fand derweil nicht statt.  

Die Verfassungsrichter prüften das im Eilverfahren nicht inhaltlich. Insbesondere lasse sich auf die Schnelle nicht klären, ob die Behörde zu Recht behaupte, dass sich die drohende Gewalt nicht verhindern lasse, egal wie viele Polizisten im Einsatz wären, heißt es in dem Beschluss. Dem Veranstalter drohe durch die Auflage aber kein schwerer Nachteil. Andernfalls würden Menschen gefährdet.

Pegida München: Demos auch in der Vergangenheit untersagt

„Pegida München“ hatte schon 2019 vor dem 1. Mai im Hamburger Schanzenviertel demonstrieren wollen. Auch das wurde untersagt. Die Kleinstgruppierung ist in der Vergangenheit mehrfach durch rechtsextreme und rassistische Provokationen aufgefallen. Verbindungen zur Dresdner Pegida sind nicht bekannt. (dpa)

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