Hamburg
Hamburgs Beamte bekommen Hunderte Millionen Euro extra im Jahr – und sind trotzdem unzufrieden
Hamburgs Beamte sollen durch ein neues Gesetz mehr Geld bekommen. Doch das sorgt jetzt schon für Zoff.
Trotz knapper Kassen will der rot-grüne Senat den rund 40.000 Beamten in Hamburg eine höhere Besoldung gewähren. Viele Beamte fühlen sich aber weiterhin nicht angemessen entlohnt: Der DGB will die Vorlage genau prüfen, die Gewerkschaft der Polizei spricht von einem „Notpflaster“ und der Beamtenbund hält den Entwurf für „völlig unzureichend“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Tarifergebnis für die Länderbeschäftigten zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Gehälter der Beamten würden damit rückwirkend zum 1. April um 2,8 Prozent, im März 2027 um weitere zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 noch einmal um ein Prozent steigen.
Mehr Geld für Beamte: Kritik von DGB und Beamtenbund
„Im teuersten Jahr schlägt das Gesamtpaket aus Tarifergebnis, Besoldungsgesetz und Alimentation mit über 630 Millionen Euro zu Buche, das wird für die kommenden Haushaltsberatungen noch ein großer Kraftakt“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Wir müssen bei diesen Maßnahmen daher nicht nur die Vorgaben aus Karlsruhe beachten, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen und die Verhältnismäßigkeit gegenüber Tarifbeschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern.”
Die Entgelte für Azubis und Praktikanten werden auch erhöht, die Schichtzulagen angehoben und es ist eine „Hamburg-Zulage“ für Beschäftigte bürgernaher Dienste vorgesehen. Diese Tarifübertragung begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zwar, bei den vorgesehenen Ergänzungs- und Ausgleichszahlungen zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation sieht der DGB aber noch Nachbesserungsbedarf.
Denn für pensionierte Beamte soll es diese Sonderzahlung nicht geben. Das ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung zulässig, aber Tanja Chawla vom DGB kritisiert, dass diese Behandlung der „Lebensleistung der Betroffenen nicht gerecht“ werde. Auch der Hamburger Beamtenbund kritisiert dies als „völlig unzureichend”.
Mehr als 8000 anhängige Klagen
Zudem merkt Chawla an, dass die rückwirkenden Regelungen für die Jahre 2011 und 2012 Fragen aufwerfen würden.
Zum Hintergrund: Wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation sollen für die Jahre 2011 und 2012 rückwirkend weitere Sonderzahlungen geleistet werden. Für 2011 gibt es 17,5 Prozent der Bruttomonatsbezüge und für 2012 soll es 30 Prozent eines Monatslohns geben. Dies gilt dann für alle Beamten, die in diesen Jahren Anspruch auf Bezüge hatten.
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Unklar sei aber, ob der Senat wirklich „Rechtsfrieden“ schaffen will oder nur „prozesstaktische Ziele“ verfolge, so Chawla. Für einen Rechtsfrieden seien umfassende Regelungen für die Jahre 2011 bis 2021 nötig sowie eine Klärung des Umgangs mit den mehr als 8000 noch anhängigen Klageverfahren zur Beamtenbesoldung.
Gewerkschaft der Polizei: „Peinlicher Standortnachteil“
Der DGB will den Entwurf nun genau prüfen. Auch dahingehend, ob Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein schlechter dastehe.
Das befürchtet auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie verweist darauf, dass Schleswig-Holstein seine Besoldungsregelungen bereits weiterentwickelt habe, während Hamburg nach Ansicht der Gewerkschaft hinterherhinke. „Schleswig-Holstein modernisiert – Hamburg tritt auf der Stelle. Das ist im Norden ein peinlicher Standortnachteil“, sagte der Landesvorsitzende Lars Osburg. So provoziere der Senat nur die nächste Klagewelle.
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wird sich der Senat voraussichtlich im August erneut mit dem Gesetzentwurf befassen, ehe er in die Bürgerschaft geht.
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