„Freiwillig?“ Hamburger Ex-Abgeordneter muss Tausende Euro an die Linke zahlen

Mehmet Yildiz verlässt die Linkspartei in Hamburg.
Mehmet Yildiz saß lange für die Linken in der Bürgerschaft

Mehmet Yildiz, bis 2022 für die Linke in der Hamburger Bürgerschaft, muss seiner früheren Partei mehr als 11.000 Euro nachzahlen – das Hanseatische Oberlandesgericht hat seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil zurückgewiesen. Der Ex-Linke ist im Streit mit der Partei damit auch in zweiter Instanz gescheitert. In dem Verfahren ging es um die unterschiedliche Auslegung des Begriffs „freiwillig“.

Der Streit zwischen der Linken und dem abtrünnigen Abgeordneten dreht sich um „Mandatsträgerbeiträge“ in Höhe von 7532 Euro, für die Zeit vom April 2022 bis zum November 2023. Mit Zinsen und Gebühren beträgt die Summe inzwischen gut 11.000 Euro. „Mandatsträgerbeiträge“ sind der Anteil ihrer Diäten, die Abgeordnete aller großen Parteien an ihre Parteien überweisen. Die Höhe setzen die SPD, CDU & Co. selbst fest, sie sind aber ein bedeutender Anteil der Parteienfinanzierung. Im Fall der Linken sind es 10 Prozent der Diäten (derzeit 4281 Euro für Bürgerschaftsabgeordnete).

Yildiz erließ die Fraktion 2022 im Streit

Mehmet Yildiz war seit 2009 Linken-Abgeordneter in der Bürgerschaft und verließ die Fraktion im Februar 2022 im Streit. Sein Mandat behielt er, war fortan fraktionsloser Abgeordneter – und zahlte seit April 2022 keine „Mandatsträgerbeiträge“ mehr. Die Linke klagte vor dem Landgericht.

Im Verfahren argumentierte Mehmet Yildiz, dass die Abgabe freiwillig und nicht einklagbar sei. Das sah das Landgericht im Jahr 2024 anders und verwies auf einen Landesparteitagsbeschluss der Linken von 2016, aus dem sich ergebe, dass die Abgabe „entgegen dem reinen Wortlaut“ nicht freiwillig, sondern verpflichtend sei. Das sei auch nicht verfassungswidrig, denn dafür erfahre ein Abgeordneter ja auch Unterstützung durch seine Partei.

Auch die Gegenrechnung des Ex-Linken wies das Gericht zurück: Yildiz hatte einen Kellerraum angeführt, für den er seit Jahren 100 Euro monatlich zahle für die Lagerung von Parteimaterial. Die Partei schulde ihm 14.000 Euro. Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass er für die Anmietung einen Auftrag der Partei gehabt habe. Wirkungslos blieb auch seine Behauptung, der Landesverband der Linken kassiere die Beiträge nur von Abgeordneten, die „in Ungnade“ gefallen seien. Als Beispiele nannte er mehrere Linke, die nichts an den Landesverband überweisen. Die Partei konterte, dass es sich dabei um Bezirksabgeordnete handelt, die ihre Mandatsträgerbeiträge an die Bezirksverbände zahlen.

Urteil des Landgerichts im September 2024 (Az. 337 O 272/23): Yildiz muss die ausstehenden Beiträge plus Zinsen zahlen. Dagegen zog der Ex-Linke vor das Hanseatische Oberlandesgericht, das die Berufung nun als unbegründet zurückwies (Az.: 3 U 99/24337 O 272/23LG). Das Landgericht habe keine Fehler gemacht, so die übergeordnete Instanz. Das Urteil des Landgerichts ist damit aber noch nicht rechtskräftig.

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Yildiz will sich noch nicht geschlagen geben und erklärt auf MOPO-Nachfrage: „Ich werde innerhalb der eingeräumten Frist sorgfältig prüfen, ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind. Ich bleibe bei meiner grundsätzlichen Position, dass Mandatsträgerabgaben auf freiwilliger Basis erfolgen sollten.“ Er wiederholt auch die Behauptung, der Landesverband Hamburg kassiere die Abgabe nur „selektiv“. Aus der Partei ist er im Januar 2024 ausgetreten. Zur Bürgerschaftswahl 2025 trat Yildiz für die Liste „Die Wahl für Frieden und soziale Gerechtigkeit“ an, die aber unter fünf Prozent blieb.