„Aushungern und abschieben“: Senat plant komplette Leistungskürzung für Asylbewerber

Asylbewerber von hinten
Flüchtlinge, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen in Hamburg bald alle Leistungen gestrichen werden (Symbolbild)

Hamburg will Flüchtlingen, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist („Dublin-Fälle“), zukünftig alle Leistungen streichen und beruft sich dabei auf die verschärften Asylregeln, die die Ampel im Herbst verabschiedet hat. Aber die Auffassung, dass Flüchtlingen nicht einmal das Existenzminimum gewährt werden soll, ist rechtlich umstritten.

Seit Ende Oktober gelten die verschärften Regeln, nach denen Asylsuchende in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen haben, sobald der eigentlich zuständige EU-Staat der Übernahme zugestimmt hat. Bisher waren nur Kürzungen der Leistungen möglich.

Laut Bundesinnenministerium betrifft das deutschlandweit 6840 nach dem Dublin-Verfahren ausreisepflichtige Flüchtlinge. Die Zahl ist relativ gering, weil die Ausreisepflicht nicht automatisch eintritt, sondern jeweils vom Bundesamt für Migration festgestellt werden muss. In Hamburg sorgten kürzlich zwei „Dublin-Fälle“ für Aufsehen, als die Innenbehörde einen jungen Mann aus dem Kirchenasyl sowie eine Frau und ihre Kinder aus einem Frauenhaus nach Schweden beziehungsweise Österreich abschob.

Linke prangert „Schande für den Rechtsstaat“ an

In Hamburg wird derzeit die konkrete Umsetzung der neuen Regeln vorbereitet, wie der Senat auf Anfrage der Linken erklärt: „Die Innenbehörde prüft dabei die Anwendbarkeit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.“ Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Hamburger Linken, prangert das Vorgehen als „Aushungern und Abschieben“ an, und als „Schande für den Rechtsstaat“: „Hamburg darf eine solche staatlich organisierte Kindeswohlgefährdung nicht mitmachen! Hinzu kommt, dass der Senat offenkundig gar nicht weiß, wie man eine ‚freiwillige Ausreise‘ auf Basis der Dublin-Verordnung überhaupt umsetzt. Die Betroffenen dürfen also weder arbeiten noch können sie einfach so ausreisen und der Senat lässt sie auch noch hungern.“

Wie die komplette Streichung aller Leistungen, auch für Kinder, in Zukunft umgesetzt werden soll, ist offen. „In Deutschland muss niemand verhungern oder auf der Straße schlafen“, so die Innenministerin, aber ob das bedeutet, Dublin-Flüchtlinge werden versorgt wie Obdachlose, ist unklar. Ob es mit der Verfassung vereinbar ist, wirklich jegliche Leistung zu streichen, ist ebenso ungeklärt. Der Dresdner Politikwisssenschaftler Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, hat Bedenken: „Wichtig ist dabei, dass der Menschenwürdeschutz des Grundgesetzes gewahrt bleibt“, sagte er in Interviews: „Gar nichts mehr zu geben, wäre also klar verfassungswidrig.“

Hamburg: Senat plant Leistungsstreichung für Asylbewerber

Auch nach der Einschätzung des Bundessozialgerichts wäre ein vollständiger Leistungsausschluss europa- und verfassungswidrig. Die Ampel-Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die neuen Regelungen daher in einer Weisung für nicht anwendbar erklärt – zu groß ist die Gefahr, dass Kinder und Kranke nicht versorgt werden.

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Auslöser für die Verschärfung war das Attentat von Solingen, begangen von einem Flüchtling, der längst nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen. Die Hoffnung: Asylbewerber reisen aus den EU-Grenzländern nicht mehr weiter nach Deutschland, wenn sie hier nichts bekommen. Und die, die bereits da sind, reisen freiwillig zurück in das Land, das nach den Dublin-Verträgen verpflichtet ist, für sie zu sorgen.

Innenministerin Nancy Faeser: „Wenn der Flüchtling in diesem EU-Staat Anspruch auf Lebensunterhalt und Unterkunft hat, dann entsteht ihm kein Nachteil.“ Da Deutschland umringt ist von EU-Staaten, die bei der Einreise von Geflüchteten für die Erstanträge zuständig sind, dürfte am Ende fast niemand Asyl in Deutschland beantragen.