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  • Die Polizei kontrolliert die Corona-Maßnahmen in Hamburg. (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Ausgangssperre, Schulen, Kitas: Diese Maßnahmen gelten ab Freitag in Hamburg

Hamburg macht die Schotten dicht: Der Senat hat am Mittwoch weitere Corona-Maßnahmen angekündigt, unter anderem eine Ausgangsbeschränkung. Die Gründe hierfür sind die weitere Ausbreitung der britischen Mutante und die stark steigende Zahl an Neuinfektionen. Die MOPO erklärt, was ab Karfreitag, den 2. April, gilt. 

„Wo wir hingucken, stehen alle Indikatoren auf Alarm“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Jede zu frühe Öffnung, jeder Schritt, den man zu spät gehe, würde die Krise verlängern. „In diesem Sinne bitte ich um Verständnis, dass wir diesen Schritt noch einmal gehen müssen.“

Bei diesem steilen Anstieg von Infektionen müsse man auch immer den Blick auf das Gesundheitssystem richten, so Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). Um jetzt einen dämpfenden Effekt eintreten zu lassen, habe der Senat ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet.

Ausgangsbeschränkung

Täglich zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Wer zu diesen Zeiten noch unterwegs ist, braucht dafür einen triftigen Grund wie den Arbeitsweg oder die Pflege von Angehörigen. Abendliche Spaziergänge oder Joggingrunden in den nahegelegenen Parks sollen allein aber weiterhin erlaubt sein. Eine Ausnahme gilt auch für den Aufenthalt von Obdachlosen im öffentlichen Raum.

Bei einem Verstoß werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Das Bußgeld werde mindestens bei 150 Euro liegen, die endgültige Beträge stünden bisher nicht fest und können auch höher ausfallen.

Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel, inklusive Lebensmittelläden, muss spätestens um 21 Uhr schließen. Auch das Abholen von Speisen aus Restaurants oder Lokalen ist nur bis 21 Uhr erlaubt. Lieferdienste dürften als professionelle Versorgungswege aber weiter in Anspruch genommen werden. Tankstellen und Apotheken bleiben geöffnet.

Körpernahe Dienstleistungen

Betriebe wie Tattoostudios, Massagesalons und Sonnenstudios müssen schließen. Ausgenommen sind Friseure und die medizinische Fußpflege. Die Kundinnen und Kunden müssen hier ab kommender Woche einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen, wenn sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Schulen

Die Schulen bleiben vorerst geöffnet. Für die Anwesenheit in den allgemein- und berufsbildenden Schulen wird ein negativer Corona-Test für Schülerinnen und Schüler zur Voraussetzung. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 steigen, müssen die Schulen schließen.

Kitas

Die Kitas müssen wieder in die Notbetreuung wechseln. „Wir werden diese Einschränkung begleiteten mit einem Modellversuch der zunächst freiwilligen Kindertestung“, so Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD).

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Das Testen mit dem Nasenabstrich sei bei Kindern „keine einfache Aufgabe“, Spucktests oder Lollitests sind derzeit noch nicht zugelassen. Ab 8. April soll es daher in 16 Hamburger Kitas einen Modellversuch geben, der von Hamburger Kinderärzten begleitet wird.

Masken und Tests in Betrieben

Wenn sich mehr als eine Person in einem Raum, Büro oder einer Werkstatt befindet, muss jeder Anwesende eine Maske tragen. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn es für die Ausführung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Die Testungen in Unternehmen seien „noch nicht ausreichend umgesetzt“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). „Wir halten es in Hamburg für eine sehr wichtige Strategie, dass sich auch die Wirtschaft an der Schnellteststrategie beteiligt.“

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Sollte es in den nächsten Wochen nicht zu einer ausreichenden Selbstverpflichtung kommen, will Hamburg seine Unternehmen verpflichten, ihren Beschäftigten in Präsenzarbeit zwei Schnelltests pro Woche anzubieten. „Wir werden in unserer Verordnung eine ‚soll‘-Bestimmung einbauen“, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Der Senat setze zunächst auf den Bund und erwarte, dass dort eine Grundlage für eine Testpflicht geschaffen wird.

Fahrschulen

Der theoretische Fahrunterricht muss digital stattfinden. Der praktische Fahrunterricht ist nur noch für berufsbezogene Ausbildungen sowie für bereits begonnene Fahrausbildungen unter den bestehenden Hygieneauflagen zulässig.

Wie geht es in Hamburg weiter?

Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 18. April. Sollte Hamburg in den kommenden Tagen eine Inzidenz von 200 erreichen, greift die im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz verabredete „Hot-Spot-Strategie“, die weitere Eindämmungsmaßnahmen erforderlich macht.

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