Arbeitspflicht für Asylbewerber? So geht Hamburg mit dem Streit-Thema um
Sollen Geflüchtete zur Arbeit verpflichtet werden? Rechtlich ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich – und einige ostdeutsche Landkreise preschen jetzt vor. Das sorgt bundesweit für Debatten. Hamburgs CDU-Fraktionschef Dennis Thering nennt es eine „diskussionswürdige Idee“. Die Hamburger Sozialbehörde hat zu dem Vorstoß eine ganz klare Haltung.
Zu vier Stunden Arbeit pro Tag sollen Asylbewerber im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis verpflichtet werden. Für 80 Cent Entlohnung pro Stunde erledigen die Geflüchteten dann einfache gemeinnützige Arbeiten. Weigern sie sich, drohen Kürzungen bei ihren Geldleistungen. Der CDU-Politiker und Landrat des Kreises, Christian Herrgott, sieht darin einen wichtigen Baustein zur Integration. Auch in Sachsen-Anhalt denken einige Landkreise über eine Arbeitspflicht für Geflüchtete nach.
Debatte um Arbeitspflicht für Asylbewerber
In Hamburg gibt es dazu „aktuell keine Überlegungen“, teilte die Sozialbehörde auf MOPO-Anfrage mit. „Bezüglich der sinnhaften Umsetzbarkeit einer solchen Regelung bestehen erhebliche Zweifel“, sagt Sprecher Wolfgang Arnhold. Weil die Tätigkeiten alle einem gemeinnützigen Zweck dienen müssten, entspreche das auch nicht dem Hamburger Ansatz.
Hamburg verfolgt seit 2015 in einem Programm von Jobcenter und Arbeitsagentur den Ansatz, das Fachkraftpotential der Geflüchteten frühzeitig zu ermitteln und sie auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. So gelinge es Hamburg „in besonderem Maße, Geflüchtete in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen“, sagt Arnhold. Die Teilhabe am Fachkräftemarkt habe mit 62,7 Prozent erneut deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 53,5 Prozent gelegen, sagte er unter Verweis auf Zahlen von Juni 2023.
CDU-Fraktionschef Thering: „Vorschlag sorgfältig prüfen“
CDU-Fraktionschef Dennis Thering zeigte sich auf MOPO-Anfrage offen für die Idee des Parteikollegen aus Thüringen: „Diese Maßnahme kann die Integration fördern und zur gesellschaftlichen Akzeptanz beitragen, indem sie Asylsuchenden eine sinnvolle Beschäftigung und eine Struktur im Alltag bieten.“ Asylsuchende hätten so auch die Möglichkeit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben.
„Es ist jetzt wichtig, dass dieser Vorschlag sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass dieser rechtlich möglich ist und tatsächlich so ausgestaltet wird, dass diese Maßnahme zur Integration beitragen kann, ohne unbeabsichtigte negative Konsequenzen zu haben“, sagte Thering weiter.
ProAsyl: „Rassistisch und Menschenverachtend“
Arbeitsminister Hubertus Heil wies vor einigen Tagen darauf hin, dass es geltendes Recht sei, dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können. „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten”, sagte Heil der „Bild“-Zeitung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen. SPD-Chefin Saskia Esken sprach sich gegen eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit aus.
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Gewerkschaften und ProAsyl stellen sich ebenfalls strikt gegen solche Vorstöße. „Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen“, schreibt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von ProAsyl auf deren Webseite.
Stattdessen sollten alle Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben werden. Tätigkeiten in der freien Wirtschaft sind für Bewohner von Sammelunterkünften frühestens nach drei Monaten möglich. Das Thema dürfte weiterhin für Diskussionen sorgen.